Kündigungsschutzinitiative von Bundesminister Wolfgang Clement wird ausdrücklich begrüßt
(Dortmund) - Wenn wir es nicht schaffen, die Arbeitslosigkeit signifikant zu senken, dann haben wir es nicht verdient, wieder gewählt zu werden. Wir schaffen Arbeitsplätze. Die Zahl der Arbeitslosen wird halbiert. Diese vollmundigen Ankündigungen und Versprechen sind uns alle präsent. Allerdings haben die Politiker mit ihrer Ankündigungspolitik ohne Struktur und Konzept bei den meisten bereits ihr Vertrauen verspielt. Solchen Versprechungen glaubt heute kaum einer mehr. Selbst der DGB musste in diesen Tagen die bittere Erfahrung machen, dass des Kanzlers gegebene Zusagen nichts zählen.
Dennoch: Lamentieren hilft uns nicht weiter. Auf Proteste reagiert die Politik nicht mehr. Die politische Karawane zieht einfach weiter. Also? Wird Bundessuperminister Wolfgang Clement unser Hoffnungsträger? Wird es ihm gelingen, verkrustete Strukturen für mehr Beschäftigung aufzubrechen? Zu wünschen ist es ihm.
Unser Kündigungsschutzrecht ist schon längst zum Abfindungsrecht mutiert. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Kündigungsschutzklagen nicht dazu führen, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Es geht nur noch um die Höhe der Abfindung. Das Kündigungsschutzgesetz verhindert damit einerseits, dass Kleinbetriebe die Zahl der Beschäftigten auf über 5 erhöhen; es erweist sich damit als beschäftigungsfeindlich. Andererseits schützt das Gesetz in aller Regel den Arbeitnehmer nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes; der Kündigungsschutzprozess endet meist mit der Zahlung einer Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes (sozialen Besitzstandes).
Die Politik darf vor diesem Sachverhalt nicht mehr länger die Augen verschließen. Bei unseren europäischen Nachbarn tragen die gesetzlichen Regelungen diesen Verhaltensmustern längst Rechnung. Dort ist die Abfindung häufig schon Pflicht. Die Initiative des Bundeswirtschafts- und -arbeitsministers kommt daher im rechten Augenblick. Hoffentlich kommt sie nicht unter die Räder!
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