Kronzeugenregelung seit 1999 überfällig
(Birkenwerder) - Anlässlich der heutigen (13. Februar) Debatte im Deutschen Bundestag um die (Wieder-) Einführung einer Kronzeugenregelung hat der BUND DEUTSCHER KRIMINALBEAMTER (BDK) Bundesregierung und Koalitionsparteien aufgefordert, sich nicht länger gegen dieses wichtige Instrument im Kampf gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität zu sperren.
Nachdem die Bundesregierung die alte Regelung mit dem Jahr 1999 hatte ersatzlos auslaufen lassen, hatten sich sowohl die Innenministerkonferenz als auch die Bundesregierung selbst (Oktober 2001) für eine modifizierte Wiedereinführung ausgesprochen. Offenbar allein am Widerstand der Grünen ist dies bis heute gescheitert.
Hierzu erklärte der stellv. BDK - Bundesvorsitzende Holger Bernsee in Berlin: Es ist kriminalistisches Grundwissen, dass mit herkömmlichen polizeilichen Maßnahmen allein ein Eindringen in strikt abgeschottete kriminelle Strukturen nahezu aussichtslos ist. Die Aussagen von Insidern sind unentbehrlich. Es ist auch vertretbar, wenn der Staat einem Kronzeugen etwa statt einer 9jährigen Freiheitsstrafe eine nur dreijährige zubilligt, wenn dadurch weitere schwere Straftaten aufgeklärt, insbesondere aber verhindert werden können. Gerade im Terrorbereich geht es dabei regelmäßig um Menschenleben!
Um Missbrauch zu verhindern, fordern die Kriminalisten, nach US-amerikanischem Vorbild auszuschließen, dass sich eine Verurteilung ausschließlich auf die Aussage eines Kronzeugen stützt sowie eine Widerrufungsmöglichkeit von Strafmilderungen bei nachlassender Aussagebereitschaft des Kronzeugen.
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