Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

Kronzeugenregelung: BDK legt Eckpunkte vor

(Birkenwerder) - Der BUND DEUTSCHER KRIMINALBEAMTER (BDK) hat die Absicht der Bundesregierung begrüßt, die mit Ende des Jahres 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung in modifizierter Form wieder einzuführen.

Der stellv. BDK -Bundesvorsitzende Holger Bernsee erklärte hierzu in Berlin:

"Es ist zwar bedauerlich, dass erst das jetzt ersichtliche Ausmaß terroristischer Bedrohung zur Einführung dieses wichtigen Instruments zur Bekämpfung terroristischer und organisierter Kriminalität führen wird. Jetzt gilt es jedoch, nie neue Regelung so auszugestalten, dass sie effektiv anzuwenden ist und zugleich Missbrauch ausschließt!"

Im Vergleich zur ehemalige Kronzeugenregelung fordert der BDK daher Modifizierungen, die bisherigen negativen Erfahrungen Rechnung tragen:

1. Die frühere enge Koppelung der Regelung an die Straftat "Bildung einer kriminellen Vereinigung" gem. 129 StGB hatte sich als untauglich erwiesen, da der Nachweis einer solchen Vereinigung problematisch ist. Der BDK fordert, die Kronzeugenregelung auf einen Katalog schwerer Straftaten - ähnlich der Telefonüberwachung - bzw. auf `Straftaten von erheblicher Bedeutung` - analog zur DNA-Analyse - einzuschränken.

2. Um Missbrauch zu verhindern, sollte keine Verurteilung allein auf die Aussage eines Kronzeugen gestützt werden, ohne dass andere Beweismittel dessen Aussage erhärten. Diese Regelung hat sich in etlichen US-Bundesstaaten bewährt.

3. Potenzielle Kronzeugen, denen Vergünstigungen eingeräumt wurden, später aber keine Aussagen mehr machen oder plötzlichen `Gedächtnisschwund` beklagen, sollten die erlangten Strafmilderungen wieder genommen werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter Theodor-Storm-Str. 17-18 16547 Birkenwerder Telefon: 03303/500132 Telefax: 03303/503070

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