Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Krome: Mutterschutz muss mehr Raum für individuelle / Bedürfnisse und Eigenverantwortung bieten

(Berlin) - Der Hartmannbund hat die Initiative des Bundesfamilienministeriums zur gesetzlichen Neuregelung des Mutterschutzrechts grundsätzlich begrüßt. Eine Reform sei besonders im Bereich des Arztberufes relevant, da die Gesundheitsberufe mutterschutzrechtlich dem "gefahrengeneigten Tätigkeitsbereich" zuzuordnen seien, machte der Verband in seiner Stellungnahme anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich. Der überproportionale Anteil von Frauen unter den jungen Ärzten, unterstreiche die Notwendigkeit von Änderungen im Mutterschutzrecht ganz besonders. "Es ist der Wunsch vieler Frauen auch während der Schwangerschaft und in der Stillzeit in angemessener Weise ihre Erwerbstätigkeit fortzuführen", weiß Dr. Kathrin Krome, Vorstandsmitglied des Hartmannbundes als vierfache Mutter aus eigener Erfahrung. Besonders von Ärztinnen werde das Mutterschutzrecht aber nicht selten als Hemmnis in ihrem beruflichen Fortkommen erlebt, da die Schutzfunktion häufig sehr restriktiv angewendet wird, ohne den individuellen Bedürfnissen der Schwangeren und ihrer Eigenverantwortung entsprechenden Raum zu geben.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf unterstützt der Hartmannbund vor diesem Hintergrund grundsätzlich das Ziel des Gesetzes, die mutterschutzrechtlichen Arbeitgeberpflichten schärfer zu konturieren und die Beschäftigungsverbote zu überarbeiten. Besonders wichtig ist aus Sicht des Hartmannbundes die Erweiterung des Schutzbereiches auf Studentinnen, da eine vergleichbare Gefährdungssituation mit anderen an der Klinik beschäftigten werdenden Müttern vorliegt, so dass eine spezifisch mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung geboten erscheint. Besonders im Praktischen Jahr und während der Famulatur komme es darauf an, den Studierenden das ärztliche Wirken in freier Praxis oder Krankenhaus vertraut zu machen, auch im Rahmen einer Schwangerschaft.

Mit Blick auf arbeitszeitliche Regelungen spricht sich der Hartmannbund dafür aus, am Verbot der Nachtarbeit grundsätzlich festzuhalten. Insbesondere für schwangere Ärztinnen an Kliniken könnte in dem Zusammenhang allerdings über die Zulässigkeit der Arbeit bis 22.00 Uhr nachgedacht werden. Die geplante Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz wird vom Hartmannbund begrüßt. "Erforderlich ist vor dem Hintergrund der besonderen Betroffenheit der Personengruppe der schwangeren Ärztinnen dabei allerdings die Einbeziehung der ärztlichen Vertretung in Gestalt der ärztlichen Berufsverbände und der Kammern", stellt Krome abschließend klar.

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Kurfürstenstr. 132, 10785 Berlin Telefon: (030) 2062080, Fax: (030) 20620829

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