Kritik an pauschaler IGeL-Verurteilung durch die Kassen / Dr. Lücke: Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversi-cherung umfasst bei weitem nicht alles medizinisch sinnvolle
(Berlin) - Es entspricht dem ärztlichen Ethos, den Patienten diejenigen medizinisch notwendigen und sinnvollen Leistungen anzubieten, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen, so der Vorsitzende des niedersächsischen Hartmannbundes, Dr. Bernd Lücke, in Hannover.
Vorsorgecoloskopie mit 50 Jahren ist der aktuelle Stand der Wissenschaft. Erst mit 55 wird diese Leistung jedoch von den Kassen bezahlt. Bei Patienten mit familiärer Coloncarzinombelastung (z.B. Mutter mit 50 Jahren erkrankt) ist eine erste "Vorsorgedarmspiegelung" bei den Kindern bereits im Alter von 35 Jahren medizinisch sinnvoll. Aber auch hier wird diese Leistung von der GKV erst mit 55 Jahren übernommen.
Wenn der Vorstand des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, Herr Kiefer, dies als fragwürdige Leistungen be-zeichnet, so zeigt sich einmal mehr, dass es den Kassen nicht mehr um Menschen und Patienten geht, sondern nur noch um "Versicherungskunden", so Lücke. "Und eine Versicherung zeichnet sich dadurch aus, hohe Beiträge einzunehmen und wenig zu zahlen."
Lücke weiter: "Aber die Argumentation mit der Wahrheit war noch nie die Stärke von Herrn Kiefer. Bereits im Studium in Göttingen hat Herr Kiefer als Oberfunktionär des MSB Spartakus die Errungenschaften des Sozialismus à la DDR verteidigt. Heute versucht er ein Gesundheitssystem analog der DDR in der Bundesrepublik zu etablieren. Da kann man nur noch den Fraktionsvorsitzenden der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, Herrn Trittin, der damals ebenfalls in Göttingen aktiv war, aus einer Sitzung des Studentenparlaments zitieren. Als Vorsitzender sagte er seinerzeit zu Herrn Kiefer: "Die Vertreter der real exisitierenden Repression soll-ten besser die Klappe halten"."
Wie durchsichtig die Argumentation ist, sieht man allein daran, dass etliche Leistungen, die heute die Kassen bezahlen (z.B. Akupunktur, Hautkrebsvorsorge), früher nicht von den Kassen übernommen worden sind, also IGeL-Leistungen waren, so Lücke abschließend.
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