Kritik an Leitsätzen trägt Früchte
(Berlin) - "Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches sind keine Rechtsnormen, sondern allein als Auslegungshilfe zitierbar", so die aktuelle Aussage der Deutschen Lebensmittelbuch- Kommission zur Diskussion um eine Neufassung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke. Mit diesen und weiteren Anwendungshinweisen reagierte die Kommission jetzt auf die Kritik der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) an der bisher häufig praktizierten gesetzesgleichen Anwendung der Leitsätze durch Überwachungsbehörden.
"Wir haben mit unseren öffentlichen Stellungnahmen zur Notwendigkeit und Bedeutung der Leitsätze die Diskussion in der Branche neu entfacht", so Dr. Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer der wafg. Neben der Frage nach der Vereinbarkeit der Leitsätze mit dem Gemeinschaftsrecht stand für die wafg vor allem deren gesetzesgleiche Anwendung im Zentrum der Kritik.
Keine Einschränkung des nationalen und EG-Rechts
Die Lebensmittelbuch-Kommission hat auf diese Kritik nun reagiert und Hinweise zur Anwendung der Leitsätze erarbeitet, die am 14. Juni 2002 verabschiedet wurden. Demnach sind die Leitsätze nicht rechts-verbindlich und schränken keinesfalls die Zulässigkeit dessen ein, was nach nationalem oder Gemeinschaftsrecht erlaubt ist. Ergibt die Prüfung eines Lebensmittels eine Abweichung von den Leitsätzen, so ist das Lebensmittel bei ausreichender Kennzeichnung der Abweichung gleichwohl verkehrsfähig. "Die Hinweise sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Freiräume der Branche zu erhalten und ihre Innovationskraft zu stärken", begrüßt Stücke die Klarstellung der Lebensmittelbuch-Kommission. Er schließt dennoch eine Zustimmung der wafg zur geplanten Ausdehnung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke auf Schorlen und weitere Produktinnovationen vorerst aus: "Wir wollen zunächst beobachten, ob und wie die Überwachungsbehörden diese Hinweise nun in der täglichen Praxis berücksichtigen."
Die Anwendungshinweise sind allen für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden und Landesveterinäranstalten sowie den Verbänden der Lebensmittelwirtschaft und Verbraucherschaft zugestellt worden. Darüber hinaus können Interessierte sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) abrufen.
In der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) sind über 200 Unternehmen mit rund 20.000 Mitarbeitern vertreten. Im Jahr 2001 erzielten sie zusammen einen Umsatz von etwa 3,5 Milliarden Euro.
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Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)
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