Pressemitteilung | (vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Kritik an Erhöhung der Einkommensgrenzen für Anspruch auf Sozialwohnungen

(Hamburg) - Hamburg hat die Einkommensgrenzen für den Bezug öffentlich geförderter Wohnungen deutlich erhöht. Eine entsprechende Verordnung beschloss der Senat am Dienstag. Die Verordnung tritt am 15. April 2023 in Kraft.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
"Vom Grundsatz ist das eine richtige Entscheidung. In einer Stadt wie Hamburg mit einem hohen Mietniveau im frei finanzierten Bereich braucht es einen starken Pfeiler bezahlbarer Wohnungen. Für diesen Pfeiler stehen die im VNW organisierten Wohnungsunternehmen, deren monatliche Nettokaltmiete im Durchschnitt aktuell bei 7,03 Euro pro Quadratmeter liegt. Mit ihren rund 260.000 Wohnungen sind die Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften die wichtigsten Anbieter bezahlbaren Wohnraums.

Allerdings, und das gehört zur Wahrheit dazu: eine Erhöhung der Einkommensgrenzen sorgt für nicht eine zusätzliche öffentlich geförderte Wohnung. Hamburg hat zwar auf die gestiegen Bau- und Zinskosten reagiert und sein Fördervolumen erheblich ausgeweitet. Ob es am Ende reichen wird, dass genügend zusätzliche Sozialwohnungen entstehen, steht derzeit allerdings in den Sternen. Zu groß sind die Hürden für den Wohnungsbau und zu groß ist die Verunsicherung der Wohnungsunternehmen.

Es vergeht kaum mehr eine Woche, die nicht von Hiobsbotschaften aus dem Bereich des Wohnungsbaus geprägt ist: Einbruch bei den Baugenehmigungen, Spitzenwerte bei Stornierungen von Bauaufträgen. Hamburg muss seinen Einfluss auf Bundesebene nutzen, damit dort die politisch Verantwortlichen endlich aufwachen und das Ruder herumreißen.

Zuallererst benötigen wir eine Atempause bei den Auflagen für den Wohnungsneubau. Immer noch mehr an Anforderungen draufpacken, wird nicht dazu führen, dass (mehr) gebaut wird. Zudem muss der Bund es den Ländern nachmachen und mehr Fördergeld für den Bau von Sozialwohnungen zur Verfügung stellen. So stellt Berlin in diesem Jahr lediglich 750 Millionen Euro zur Verfügung - für ganz Deutschland. Das ist nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein.

In dieser Situation ist es zudem die Pflicht der Bundes- und europäischen Politik, alles zu unternehmen, die Lage zu beruhigen. Nicht zu Ende gedachte Ideen über höhere Klimaschutzanforderungen sorgen eher für mehr Verunsicherung. Die Defossilisierung des Heizungskellers ist richtig. Aber nicht richtig ist es, sehr genau festzulegen, ab wann Gas- und Ölheizungen nicht mehr erlaubt sind, bei der öffentlichen Förderung aber im Vagen zu bleiben. Die Menschen trauen nebulösen Versprechen nicht. Hier müssen rasch konkrete Zahlen auf den Tisch."

Quelle und Kontaktadresse:
(vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Oliver Schirg, Pressesprecher Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg Telefon: (040) 520110, Fax: (040) 52011201

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