Kritik an Antrag aus Niedersachsen: / Keine Verlängerung des Transports junger Kälbchen
(Bonn) - Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Niedersachsen kritisieren, dass das Land Niedersachsen Transporte mit sehr jungen Kälbchen drei Jahre länger als geplant zulassen will. Über den Antrag wird heute im Agrarausschuss des Bundesrates beraten. Die Tierschützer hatten im Vorfeld an die Ausschussmitglieder appelliert, dem niedersächsischen Antrag nicht zuzustimmen, sondern an der 2021 vom Bundesrat beschlossenen Regelung festzuhalten: Diese sieht vor, dass ab 2023 Kälber erst im Alter von mindestens 24 Tagen transportiert werden dürfen - statt wie bislang im Alter von 14 Tagen.
"Eine Änderung der Übergangsfrist auf drei Jahre wäre mit unnötigen und vermeidbaren Leiden für die Kälber verbunden. Tierschutz darf wirtschaftlichen Argumenten nicht untergeordnet werden. Der Antrag gehört abgelehnt", stellt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, klar. Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen, ergänzt: "Mit der aktuell einjährigen Übergangsfrist haben die Landwirte ausreichend Zeit, sich auf die geänderte Bestimmung einzustellen. Eine Verlängerung der Übergangsfrist ist nicht akzeptabel. Die im Antrag des Landes Niedersachsen genannten Argumente sind nicht nachvollziehbar."
Kälber auf Transportfahrzeugen mit Milch zu versorgen, ist nicht möglich. Je jünger die Kälber sind, umso schlechter verkraften sie die unvermeidliche Nahrungskarenz während des Transportes. Sie leiden an Hunger und Durst und das ohnehin noch ungenügend ausgebildete Immunsystem wird weiter geschwächt, sodass viele Kälber in Folge eines Transports erkranken und sterben. Der Bundesrat hatte daher am 25. Juni 2021 beschlossen, das Mindestalter für den Transport von Kälbern heraufzusetzen. Die Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der angepassten Tierschutz-Transportverordnung am 1. Januar 2023 beträgt rund 18 Monate.
Argumente aus Niedersachsen nicht nachvollziehbar
Das Land Niedersachen argumentiert in seinem Verordnungsantrag für eine Verlängerung der Übergangsfrist damit, dass Neubauten bzw. bauliche Anpassungen für die Landwirte notwendig seien, wenn die Kälber länger im Stall stehen müssen. Dies wäre allerdings erst nötig, wenn die Tiere wesentlich älter wären als 28 Tage, wie der Deutsche Tierschutzbund klarstellt. Aus Sicht des Landestierschutzverbands Niedersachsen, der nach dem Gesetz über die Mitwirkung und Klageberechtigung von Tierschutzorganisationen bei Bauvorhaben in der gewerblichen Nutztierhaltung beteiligt wird, gibt es keinen Bedarf an Baumaßnahmen für die Kälberhaltung in Niedersachsen. Seit Mai 2021 wurde der Verband bei 12 Bauvorhaben beteiligt, die auch die Kälberhaltung betrafen. Dies bei rund 7.600 niedersächsischen Milchviehbetrieben. Auch die von Niedersachsen im Verordnungsantrag geforderte zusätzliche Zeit für Förderprogramme und Beratungskonzepte ist laut der Tierschützer "Unsinn": Die Notwendigkeit, sich um andere Vermarktungswege zu bemühen, bestehe seit Jahren und immer mehr Landwirte hätten inzwischen tierfreundliche Lösungen gefunden- etwa die Aufzucht sogenannter Bruderkälber oder eine Verlängerung der Zwischenkalbezeit, sodass weniger Kälber geboren werden.
"Wenn eine erneute Beratung und Abstimmung zum Transport von Kälbern angestrebt sein sollte, dann sollte der Transport von Kälbern, die noch auf Milch angewiesen sind, vielmehr gänzlich untersagt werden oder wenigstens auf eine maximale Transportdauer von vier Stunden begrenzt werden", so Tierschutzbund-Präsident Schröder.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Pressestelle
In der Raste 10, 53129 Bonn
Telefon: (0228) 604960, Fax: (0228) 6049640