Pressemitteilung | k.A.

Kritik am Rentenreformentwurf

(Bonn) - Mit dem Rentenreformentwurf, der heute in erster Lesung im Bundestag behandelt wird, werden die Weichen für die Alterssicherung von Frauen falsch gestellt. Das bemängelt Brigitte Pathe, frauenpolitische Sprecherin des Sozialverband Deutschland (SoVD), ehemals Reichsbund. „Trotz einiger richtiger Ansätze wie beispielsweise der rentenrechtlichen Aufwertung von Teilzeitarbeit in der so genannten Kinderberücksichtigungszeit und der Anerkennung der Kindererziehung im Hinterbliebenenrecht werden Frauen durch das vorliegende Konzept diskriminiert“, so Pathe.

Der Bundesfrauenausschuss des Verbandes, der bundesweit 500 000 Mitglieder vertritt, kritisiert unter anderem, dass bei der geplanten privaten Vorsorge Frauen gegenüber Männern im Nachteil sind. „Frauen haben statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung und müssen deshalb – bei geringerem Durchschnittseinkommen – höhere Beiträge für eine private Rentenversicherung zahlen, um am Ende dasselbe Geld in Händen zu haben wie Männer. Hier muss die Versicherungswirtschaft in die Pflicht genommen werden, Alternativmodelle zu entwickeln“, so Pathe.

Weiterer Kritikpunkt: „Die Kürzung der Hinterbliebenenrente auf 55 Prozent der Versichertenrente hat in Verbindung mit der Kürzung des Rentenniveaus, der Festschreibung des Freibetrages bei der Anrechnung der Hinterbliebenenrente und der Anrechnung anderer Einkünfte eine indiskutable Verschlechterung für die Hinterbliebenen zur Folge. Diese dramatischen Einschnitte können auch durch die Kinderkomponenten nicht aufgewertet werden. Die Altersarmut von Frauen wird sich künftig verstärken.“

Analog zu der besseren rentenrechtlichen Bewertung der Kindererziehungszeiten fordert Pathe, dass auch Pflegezeiten rentenrechtlich stärker berücksichtigt werden. „In 94 Prozent der Fälle sind es die Frauen, die Pflegeaufgaben übernehmen. Dafür verzichten sie auf ihren Beruf und ein eigenes Einkommen, wofür sie im Alter nicht auch noch bestraft werden können. In der höchsten Pflegestufe sollte die Bewertung der Pflegezeiten auf 100 Prozent des Durchschnittsentgelts angehoben werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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