Kriterienkatalog zur "Initiative zum Tierwohl Geflügel" verabschiedet - neue Ansätze zur organisatorischen Umsetzung
(Berlin) - In der gestrigen Sitzung des Beirates der QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH mit Vertretern von Lebensmitteleinzelhandel, Landwirtschaft, Futter‐ und Geflügelwirtschaft wurde die inhaltliche Ausgestaltung der "Initiative zum Tierwohl Geflügel" erfolgreich einstimmig abgeschlossen. Nunmehr insgesamt acht neu eingeführte und zusätzliche Anforderungen zum Tierwohl werden den ohnehin hohen Tierhaltungsstandard in der Geflügelfleischerzeugung bei im Rahmen des QS‐Systems aufgezogenen Hähnchen und Puten nachhaltig anheben. Der Fachbeirat Geflügel verständigte sich auch abschließend auf die an die Hähnchen‐ und Putenhalter zu leistenden Zahlungen zum Ausgleich der mit den zusätzlichen Tierwohl‐Anforderungen einhergehenden Mehraufwendungen. Dies betrifft maßgeblich die Schaffung eines höheren Platzangebotes für die Hähnchen und Puten im Stall sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten.
Für den organisatorischen Teil wurden in der gestrigen Sitzung zudem neue Ideen und Ansätze zur bestmöglichen und reibungslosen Umsetzung der Initiative zum Tierwohl Geflügel eingebracht. Der Fachbeirat Geflügel war sich einig, zur Aufarbeitung dieser erweiterten Ansätze zur organisatorischen Abwicklung sich nochmals Zeit zu nehmen. Lebens‐mitteleinzelhandel und Geflügelwirtschaft haben sich weiterhin zum Ziel gesetzt, in der bereits terminierten Sondersitzung des Fachbeirates am 16. Juni 2014 eine abschließende Klärung der Abwicklungsfragen herbeizuführen. Dem folgt dann vor der eigentlichen Marktumsetzung die Prüfung durch das Bundeskartellamt.
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