Pressemitteilung | Berufsverband Hauswirtschaft e.V.

Kriterien mit Bezug zur Hauswirtschaft nicht streichen

(Weinstadt) - Der Berufsverband Hauswirtschaft hat sich mit einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband gegen die Streichung von Kriterien, die hauswirtschaftliche Dienstleistungen betreffen, gewandt. Die Streichung würde bedeuten, dass die Hauswirtschaft deutlich an Einfluss auf das Gesamtergebnis verliert.

Derzeit verhandelt der GKV-Spitzenverband mit den Trägerorganisationen der Pflegeheime über die Weiterentwicklung der sogenannten Pflegenoten. Dabei geht es um die Streichung von 10 der insgesamt 82 Kriterien. Von den neun Kriterien im Bereich "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene" würden nur fünf übrig bleiben. Folgende Kriterien stehen - nach Meinung des Berufsverbandes Hauswirtschaft - zu Unrecht auf dem Streichkatalog:

- Wirken die Bewohner an der Gestaltung der Gemeinschaftsräume mit?
- Werden Speisen und Getränke in für die Bewohner angenehmen Räumlichkeiten und entspannter Atmosphäre angeboten?

Für zwei weitere Kriterien schlägt der Berufsverband Hauswirtschaft eine aktuellere Formulierung vor. So sollte die Frage "Kann der Zeitpunkt des Essens im Rahmen bestimmter Zeitkorridore frei gewählt werden?" besser so formuliert werden: "Wird auf die Wünsche der Bewohner bezüglich des Zeitpunktes für die Hauptmahlzeit eingegangen?"

Auch das Kriterium "Wird Diätkost, z.B. für Menschen mit Diabetes, angeboten" entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Hier wäre die Frage nach einer qualitativ hochwertigen und optisch ansprechenden Kost für Personen mit Kau- und Schluckbeschwerden (nährstoffverdichtetes Nahrungsangebot in bewohnerorientierter Angebotsform) angemessener.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Hauswirtschaft e.V. Beate Imhof-Gildein, Geschäftsführerin Waiblinger Str. 11/3, 71384 Weinstadt Telefon: (07151) 43770, Telefax: (07151) 47625

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