Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) - Landesverband Brandenburg

Kripo-Gewerkschaft: DNA-Analysen konsequent ausweiten!

(Frankfurt an der Oder) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) – Landesverband Brandenburg – wiederholt seine seit Jahren erhobene Forderung, DNA-Analysen zur Standardmaßnahme des polizeilichen Erkennungsdienstes zu machen und die rechtlichen Gegebenheiten damit der Lebenswirklichkeit und den Erfordernissen der Kriminalpraxis anzupassen. Dies sei überfällig, erklärte der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch. Der „genetische Fingerabdruck“ unterscheide sich so, wie die Polizei damit umgeht, in keiner Weise vom herkömmlichen Fingerabdruck.

In der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD aus dem Jahre 2005 ist festgeschrieben, die DNA-Gesetzgebung nach zwei Jahren auf den Prüfstand zu stellen. Dieser Zeitpunkt sei gekommen, so Bauch. Zwar hätte die noch von Rot-Grün auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung zu gewissen Erleichterungen für Polizei und Justiz geführt, die Zahl der DNA-Untersuchungen sei angestiegen, die Verfahrensweise sei aber immer noch viel zu bürokratisch. Deshalb sei nunmehr der Bundesgesetzgeber erneut gefordert.

Die beim Bundeskriminalamt als Verbunddatei des Bundes und der Länder geführte DNA-Analyse-Datei müsse konsequent weiter ausgebaut werden. Sie habe sich bereits jetzt als Erfolgsstory erwiesen, die Tataufklärungsqoute liege bereits bei 28 Prozent und erhöhe sich jährlich um ein bis zwei Prozentpunkte. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass Quoten bis zu 50 Prozent möglich sind. Dafür sei es aber erforderlich, noch mehr DNA-Identifizierungsmuster von Straftätern zu erfassen.

Zudem müssten an Tatorten gesicherte Spuren schneller als bisher untersucht und in die Datei eingestellt werden. Es könne nicht sein, dass die Untersuchung in „Routinefällen“ wie Wohnungseinbruch wegen Überlastung des DNA-Labors des Landeskriminalamtes noch immer bis zu einem Jahr dauere, so Bauch. Damit sei es nicht möglich, Täter zeitnah zu stoppen und der Strafverfolgung zuzuführen. In der Schweiz brauche man für vergleichbare Untersuchungen nur zwölf Tage.

Die BKA-Datei enthält derzeit ca. etwa 560.000 DNA-Muster von Spuren und Personen. Brandenburg hat vor wenigen Tagen bei der Einstellung von Spuren die 5.000er Marke übersprungen, die Anzahl der von Brandenburg zugelieferten DNA-Identifizierungsmuster von Personen nähere sich 10.000.

Dies sei einerseits erfreulich, andererseits müsse hier noch mehr getan werden. Investitionen seien auch perspektivisch erforderlich und mit Sicherheit gut angelegt, so Bauch abschließend.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 Die DNA-Analyse hat sich als hervorragendes Mittel zur Strafverfolgung und zur Verbrechensaufklärung bewährt. Mit der Gesetzesänderung zum 1. November 2005 wurden die Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren erweitert. Dieses Gesetz wird nach zwei Jahren evaluiert werden. Im Rahmen dessen wird zu prüfen sein, ob die DNA-Analyse aus kriminalpolitischen Gründen ausgeweitet werden muss.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Landesverband Brandenburg (BDK) Pressestelle Goepelstr. 90, 15234 Frankfurt (Oder) Telefon: (0335) 60688883, Telefax: (0335) 355 58 93

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