Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

Kriminalbeamte unterstützen Unions-Initiative zum DNA-Einsatz

(Birkenwerder) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich ausdrücklich lobend zur heute im Bundestag zu beratenden Initiative der CDU/CSU zur Erweiterung der Identifizierungsmöglichkeiten von Straftätern durch die DNA-Analyse geäußert. Die Einstufung als normale Maßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern gem. § 81 b Strafprozessordnung – also der Abnahme von „herkömmlichen“ Fingerabdrücken, Aufnahme von Fotos oder Körpermessungen – entspricht nach Auffassung des Kriminalistenverbandes seit langem den Erfordernissen der kriminalistischen Praxis.

Hierzu erläuterte der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee in Berlin:

„Die bestehenden Regelungen zur erkennungsdienstlichen Behandlung sehen diese in 1. Hinsicht für gewerbs- oder gewohnheitsmäßig handelnde und sonstige Rückfalltäter vor. In jedem Einzelfall müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der jeweils Beschuldigte erneut straffällig werden könnte. Bei offensichtlichem Fehlen einer Wiederholungsgefahr sind die Maßnahmen unzulässig. Diese Regelungen haben sich seit Jahrzehnten bewährt. Tatsächlich wird nur ein Buchteil aller ermittelter Tatverdächtiger einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Da die polizeiliche Abnahme und Speicherung von DNA-Material lediglich dem gleichen Ziel dient wie die ed-Behandlung und sich auch vom Eingriffscharakter her nicht unterscheidet, ist die Angleichung der Regelung überfällig!“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070

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