Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

Kriminalbeamte fordern Bundesregierung zum Umdenken bei Geldwäsche auf

(Birkenwerder) - Auf den Streit in der EU über schärfere Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter(BDK) mit einem Appell an die Bundesregierung reagiert, sich in der Frage der Verpflichtung Rechtsanwälten und Steuerberatern zur Meldung verdächtiger Finanzaktionen auf die Mehrheit der EU-Länder zu bewegen.

Der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee erklärte hierzu in Berlin:

"Das Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern (§ 53 Strafprozessordnung) soll dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen diesen und ihren Mandanten dienen. Das ist ohne Frage ein achtenswertes Ziel. Wir wissen jedoch, dass diese Regelung längst systematisch durch Kriminelle ausgenutzt wird. In allen größeren Kripo-Dienststellen sind die immer wieder gleichen Rauschgift- und OK-Anwälte amtsbekannt, die in erstaunlich kurzer Zeit auftreten, wenn es darum geht, bestimmte Unterweltgrößen zu vertreten. Organisierte Kriminelle bedienen sich regelmäßig "gekaufter Intelligenz"
und nutzen bestimmte Berufsprivilegien zur Abwicklung ihrer Geschäfte. Es ist an der Zeit, dass sich der Gesetzgeber darauf einstellt!"

Bernsee betonte ausdrücklich:

"Es handelt sich natürlich nur um eine kleine Anzahl schwarzer Schafe, die es in anderen Berufen auch gibt. Wer Geldwäsche erfolgreich bekämpfen will, darf sich jedoch neuen Wegen nicht verschließen. Wir fordern die Bundesregierung auf, einer europaweiten Verpflichtung von Anwälten und Steuerberatern zur Information über verdächtige Finanzaktionen nicht länger im Wege zu stehen!"

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder, Telefon: 03303/500132 Telefax: 03303/503070

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