Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

Krasse Unterschiede: Psychotherapeuten-Einkommen nur ein Drittel des Ärzte-Einkommens

(Berlin) - Ärzte verdienen nach der jüngsten Erhebung des Statistischen Bundesamtes drei bis viermal soviel wie Psychotherapeuten - und das bei vergleichbarer Arbeitszeit. Psychotherapeuten erzielen einen Reinertrag, also Umsatz abzüglich Kosten, in Höhe von 70.600 Euro, Ärzte hingegen im Durchschnitt 258.000 Euro. "Das liegt insbesondere an den geringen Einnahmen durch die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten. Seit mehr als 15 Jahren kämpfen die Psychotherapeuten deshalb vor den Gerichten um mehr Gerechtigkeit bei der Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Zum anderen sind die Einnahmen der Psychotherapeuten durch Privatbehandlungen sehr gering. Die Behandlung von Privatpatienten wird kaum höher vergütet als die Behandlung von gesetzlich Versicherten,” betont die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Barbara Lubisch bei einer ersten Einschätzung der vom statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen.

In regelmäßigen Abständen erhebt das Statistische Bundesamt Einkommens- und Kostendaten niedergelassener Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten.
Die jetzt vorliegenden Zahlen für 2015 beweisen erneut, dass Psychotherapeuten bei der ärztlichen Honorarverteilung weit abgeschlagen am unteren Ende der Einkommensskala stehen und dies trotz ähnlicher Arbeitszeiten. Nach der jüngsten Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) arbeiten Psychotherapeuten im Durchschnitt 45 Stunden pro Woche in der Praxis, Ärzte 51 Stunden.

Die Zahlen zeigen auch, dass die Benachteiligung immer mehr zunimmt:
Seit der Erhebung des Statistischen Bundesamtes 2011 haben die somatisch tätigen Arztgruppen durch die jährlichen regionalen Honorarverhandlungen deutlich mehr zugelegt als die Psychotherapeuten. Die Kluft zwischen den Einkommen der Ärzte und der Psychotherapeuten wird immer größer. Psychotherapeuten können bei Inflationsraten von jährlich ein bis zwei Prozent nur durch Einschränkungen der Praxiskosten, der privaten Lebensführung und der Altersvorsorge über die Runden kommen. Auch die Anstellung von Praxispersonal ist mit diesen Einkommen kaum möglich.

Das Bundessozialgericht hat seit 1999 immer wieder entschieden, dass der Bewertungsausschuss aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Einkommensentwicklung der Psychotherapeuten in regelmäßigen Abständen an die der Ärzte anpassen muss. Dieser Auflage ist der Bewertungsausschuss seit 2008 nicht mehr nachgekommen.

"Hier wird geltendes Recht einfach ignoriert. Die nächste Bundesregierung muss mit einer gesetzlichen Klarstellung den Bewertungsausschuss verpflichten, die Psychotherapie im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung so zu vergüten, dass Psychotherapeuten bei gleichem Arbeitseinsatz dasselbe verdienen können wie Ärzte der somatischen Medizin", fordert Lubisch.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV) Ursula-Anne Ochel, Pressesprecherin Am Karlsbad 15, 10785 Berlin Telefon: (030) 235009-0, Fax: (030) 235009-44

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