Krankenversicherung wird ab 1. Juli unterm Strich teurer / Anhebung und Senkung der Beiträge um jeweils 0,9 Prozent ergibt kein Nullsummenspiel
(München) - Alle Arbeitnehmer und Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen ab 1. Juli einen zusätzlichen einkommensabhängigen Beitrag zahlen. Das wurde Ende 2004 im Zuge der Gesundheitsreform beschlossen. Dieser Extrabeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten ist von den Versicherten alleine zu tragen.
Arbeitgeber oder Rentenversicherer beteiligen sich daran nicht. Damit wird erstmals der Grundsatz der so genannten paritätischen Finanzierung durchbrochen. Bisher teilten sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Kosten der Krankenversicherung. Um die Mehrbelastung für die Versicherten auszugleichen, schreibt das Gesetz den Krankenkassen vor, zeitgleich die Beitragssätze um 0,9 Prozentpunkte zu senken. "Ein Nullsummenspiel ist es trotzdem nicht", betont Heidemarie Krause-Böhm, Krankenversicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Unter dem Strich werden die Versicherten zusätzlich mit 0,45 Prozentpunkten ihres beitragspflichtigen Einkommens belastet. Arbeitgeber und Rentenversicherer zahlen 0,45 Prozent weniger Beitrag.
Die Verbraucherzentrale verdeutlicht das an folgendem Beispiel: Verdient ein Arbeitnehmer monatlich 2 000 Euro brutto, hatte er bei einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 14 Prozent bisher 140 Euro monatlich zu zahlen.
Die anderen 140 Euro trug der Arbeitgeber. Ab 1. Juli wird der Beitragssatz, an dem sich der Arbeitgeber zur Hälfte beteiligt, um 0,9 Prozentpunkte auf 13,1 Prozent gesenkt. Das bedeutet einen Krankenversicherungsbeitrag von insgesamt 262 Euro und der Arbeitgeber hat davon nur noch 131 Euro zu tragen. Der Arbeitnehmer kommt durch den Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten insgesamt auf 149 Euro monatlich und damit auf 9 Euro mehr.
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