Pressemitteilung | ULA e.V. - Deutscher Führungskräfteverband

Krankenversicherung für Rentner / Führungskräfte begrüßen Entscheidung des Verfassungsgerichts / Großer Erfolg für die Führungskräfteverbände

(Berlin) – „Die Karlsruher Richter sind ihrer Rolle als Korrektiv verfehlter Entscheidungen des Gesetzgebers ein weiteres Mal in vollem Umfang gerecht geworden„, erklärte Dr. Peter Weber, der Präsident der ULA, des mit rund 50.000 Mitgliedern größten Zusammenschlusses von Führungskräften in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 27. Juli eine Entscheidung verkündet, nach der verfassungswidrig ist, dass früher freiwillig gesetzlich Krankenversicherte als Rentner erheblich höhere Beiträge zahlen müssen – bis hin zum Doppelten des Beitragssatzes eines pflichtversicherten Rentners.

Der ULA-Präsident forderte, sowohl die Beitragssätze für die freiwillig gesetzlich krankenversicherten Rentner, die während ihrer aktiven Zeit stets Höchstbeiträge geleistet haben, als auch die Bemessungsgrundlage an die für pflichtversicherte Rentner geltenden Regelungen anzupassen, sie also deutlich zu senken. Weber wörtlich: „Die Einbeziehung von Zins- und Mieteinkünften auch bei Pflichtversicherten bedeutete ein Gleichbehandlung im Schlechten, die vielleicht verfassungskonform, aber dennoch unsozial wäre„. Er kritisierte, dass das Gericht dem Gesetzgeber fast eindreiviertel Jahre Zeit gibt, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen.

Das Urteil stellt auch einen großen Erfolg für den Verband Angestellter Führungskräfte (VAF) in Köln dar, der das Musterverfahren für ein Mitglied zunächst bis zum Bundessozialgericht geführt hatte und die Interessen der freiwillig Versicherten auch im Vorlageverfahren in Karlsruhe vertreten hatte.

Quelle und Kontaktadresse:
Union der Leitenden Angestellten e.V. (ULA)– Spitzenverband der deutschen Führungskräfte, Kay Berg, Kaiserdamm 31, 14057 Berlin, (030) 306963-0; Fax (030) 30 69 63-13

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