Pressemitteilung | Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK)

Krankenkassen stellen Kostenerstattung falsch dar / Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden sichert Vorteile der Patienten

(Berlin) - Die von den Krankenkassen erhobenen Vorwürfe der Nötigung von Patienten sind falsch. Eine Nötigung im Zusammenhang mit der Kostenerstattung findet keinesfalls statt. "Jeder Patient wird behandelt," das stellte BDK-Vorsitzender Eugen Dawirs heute noch einmal ausdrücklich klar. Unabhängig davon empfiehlt der BDK die Kostenerstattung, weil sie für den Patienten viele Vorteile bietet:
Er kann selbst die Behandlung wählen, die er wünscht, ohne daß dadurch seine Ansprüche an die Krankenkasse verloren gehen. Für die Kassenleistung muss er keinen Cent dazu bezahlen. "Kein Patient wird zur Kostenerstattung gezwungen," so Eugen Dawirs, "da die Kassen aber ihre Versicherten nicht über die Kostenerstattung informieren, werden wir dies tun." Augenscheinlich wollen die Krankenkassen die Kostenerstattung hintertreiben, obwohl sie vom Gesetzgeber gewollt ist. "Das Ganze ist der untaugliche Versuch der Krankenkassen, ihre Versicherten weiter am Gängelband zu führen."

Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) ist die Interessenvertretung der deutschen Fachzahnärzte für Kieferorthopädie. Seine rund 2500 Mitglieder stellen eine hochwertige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung sicher.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) Ackerstr. 3, 10115 Berlin Telefon: 030/27594843, Telefax: 030/156591

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