Pressemitteilung | (ABVP) Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. - Bundesgeschäftsstelle

Krankenkassen stehlen sich aus der Verantwortung

(Berlin) - Die Versorgung von Bewohnern eines Pflegeheims mit Hilfsmitteln wurde seit dem so genannten "Rollstuhlurteil" des BSG zum permanenten Streitfall zwischen den Versicherten, den Pflegeheimen und den Krankenkassen. Anders als in der eigenen Wohnung soll für Bewohner eines Pflegeheims die Finanzierung der Hilfsmittel nicht aus den Mitteln der geleisteten Krankenversicherungsbeiträge erfolgen, sondern über das Heimentgelt; eigentlich ein klarer Fall von Ungleichbehandlung.

Über Monate tagte unter Moderation des Bundesministeriums für Gesundheit eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Spitzenverbände der Krankenkassen und Vertretern der Bundesländer. Offensichtlich gelang es den Krankenkassen hier den Eindruck zu erwecken, angestrebt sei eine Rückkehr zur Bewilligungspraxis vor der BSG-Rechtsprechung. In einem mühsamen Abstimmungsprozess wurde ein Abgrenzungskatalog erarbeitet, allerdings ohne jede Beteiligung von Bewohnervertretern oder Trägerverbänden. Herausgekommen ist nun eine Liste, nach der sich die Krankenkassen nur noch für Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte etc. zuständig erklären. Nunmehr steht zu befürchten, dass diese interne Verfahrensanweisung der Krankenkassen die Entscheidungshilfe für die Sachbearbeiter vor Ort werden soll.

Die Bundesländer wollen die angeblich einvernehmliche Regelung offenbar nicht gegen sich gelten lassen, da sie erhebliche Belastungen in der Sozialhilfe fürchten. Der Präsident des bpa, Bernd Meurer, erklärt hierzu: "Die vorgelegte Liste löst keines der Probleme. Stattdessen versucht der Kostenträger Krankenkasse die finanzielle Belastung auf die Bewohner, die Pflegeheime und die Sozialhilfeträger zu verschieben. Nicht einmal die Finanzierung bisher völlig unstrittiger Hilfsmittel, wie z.B. Inkontinenzartikel, wird eindeutig der Krankenversicherung zugeordnet."

"Die Krankenkassen entlasten sich in einem Umfang von 235 Millionen Euro. So viel wurde nach Angaben ihres Verhandlungsführers vor der Rechtsprechung des BSG für die Finanzierung von Hilfsmitteln in Pflegeheimen ausgegeben. Völlig unklar ist, wie dieser Betrag zukünftig aufgebracht werden soll. Vergleicht man diese 235 Millionen Euro damit, dass erst vor kurzem ein ähnlich hoher Betrag als maximal mögliche Belastung der Pflegeversicherung zur besseren Versorgung demenziell erkrankter Menschen verabschiedet wurde, wird die finanzielle Auswirkung besonders deutlich", erklärt Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa. "Hier sparen die Krankenkassen zu Lasten ihrer langjährigen Beitragszahler, zu Lasten der Pflegeheime und zu Lasten der Sozialhilfeträger."

Für den Fall, dass die interne Arbeitshilfe der Krankenkassen tatsächlich umgesetzt wird, bleibt den Pflegeeinrichtungen nur die Möglichkeit, zügig in neue Entgeltverhandlungen einzusteigen. Es steht zu erwarten, dass die Sozialhilfeträger wenig Neigung verspüren werden, wieder einmal Opfer einer Verschiebung von Finanzierungszuständigkeiten zu werden. Dies erklärt wohl auch, weshalb die Länder von einer angeblichen Einigung nichts wissen wollen. Immer wieder erfolgt der Hinweis, dass es nirgendwo eine Vereinbarung gebe, welche die Unterschrift der Ländervertreter trage.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Roscherstr. 13 A 30161 Hannover Telefon: 0511/338980 Telefax: 0511/3389898

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