Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Krankenkassen sollen bei Einsatz von Docetaxel und Mitoxantron Kosten übernehmen

(Berlin) - "Für manche Menschen sind die beiden Arzneimittel die einzige Möglichkeit, einer tückischen, schmerzhaften und lebensbedrohenden Krankheit zu entkommen. Deswegen fordere ich die Krankenkassen auf, Kosten für eine Therapie mit Docetaxel bei fortgeschrittenem Ovarialkarzinom und mit Mitoxantron bei multipler Sklerose mit sekundär voranschreitendem Verlauf zu übernehmen." Dies hat am 1. August der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin erklärt. Dr. Leonhard Hansen weiter: "Die Krankenkassen präsentieren sich immer wieder als aufgeschlossen für neue und ungewöhnliche Therapieverfahren, besonders wenn es darum geht, finanzkräftige Mitglieder zu werben. Hier können sie nun beweisen, dass sie nicht nur junge Leute mit Akupunktur und Naturheilverfahren locken, sondern auch zu den Mitgliedern stehen, denen es wirklich schlecht geht."

Viele Krankenkassen weigern sich derzeit, die Arzneimitteltherapie mit Docetaxel oder Mitoxantron zu übernehmen. Diese seien für die Indikationen Ovarialkarzinom beziehungsweise multiple Sklerose nicht zugelassen, ergo müssten sie nicht bezahlen, lautet die Standardbegründung der Krankenkassen. Die Folge: Der Kassenarzt steht vor dem Dilemma, entweder die Therapie aus der eigenen Tasche zu finanzieren oder andere, weit weniger aussichtsreiche Wege einzuschlagen. "Dabei hat ein Arzt alle anderen zugelassenen Arzneimitteltherapien vorher ausprobiert", so Hansen. Erst wenn diese sich im konkreten Fall als unwirksam erwiesen, setze er Präparate off label, also außerhalb der Indikation, für die sie zugelassen sind, ein.

Hansen fuhr fort: "Klinisch ist längst belegt, dass Docetaxel und Mitoxantron off label ausgesprochen erfolgreich sein können." Er verwies auf Untersuchungen, nach denen bis zu 40 Prozent aller Patienten, bei denen andere Präparate versagt hatten, auf Docetaxel ansprachen. Eine Zwei-Jahresstudie zu Mitoxantron habe gezeigt, dass die Verschlimmerung der multiplen Sklerose bei Patienten, denen Mitoxantron gegeben wurde, im Durchschnitt deutlich geringer ausfiel als bei einer Placebogruppe oder unter Vergleichstherapie. "Wenn die Krankenkassen kein Einsehen haben, können wir nur hoffen, dass die Politik kurzfristig eine Regelung im Sinne der Patienten herbeiführt", sagte Hansen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, die Behandlung mit Medikamenten außerhalb der zugelassenen Indikation noch vor der Bundestagswahl zu regeln. Es reagierte damit auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. März. Dieses hatte als Bedingungen für die Off-Label-Therapie genannt, die Erkrankung müsse schwerwiegend und nicht anders therapierbar sein. Außerdem hab e aufgrund der Datenlage die Aussicht zu bestehen, dass mit dem betreffenden Präparat ein kurativer oder palliativer Behandlungserfolg zu erzielen ist. "Dies alles ist beim Einsatz von Docetaxel bei fortgeschrittenem Ovarialkarzinom und Mitoxantron bei multipler Sklerose gegeben", schloss Hansen.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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