Krankenkassen setzen ihre Beiträge verantwortungsbewusst fest / Politik schürt falsche Erwartungen bei den Versicherten
(Essen) - Die jüngste Politisierung der Beitragssatzgestaltung durch die stetige öffentliche Wiederholung vermeintlicher Beitragsatzsenkungsspielräume weckt bei den Versicherten unrealistische Erwartungen, die nur enttäuscht werden können. Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsräten der Spitzenverbände der Krankenkassen weisen Behauptungen gemeinsam als unzutreffend zurück, viele Kassen würden die Beiträge nicht senken, obwohl sie das Potenzial dazu hätten.
Sie betonen, dass es im originären Interesse jeder einzelnen Krankenkasse liegt, im Wettbewerb um die Versicherten jeweils möglichst effizient zu wirtschaften und möglichst günstige Beitragssätze anbieten zu können. Zur Finanzverantwortung der Selbstverwaltungsorgane der einzelnen Krankenkassen gehört es aber unstrittig, die Beiträge so zu gestalten, dass sowohl die Ausgaben gedeckt werden, als auch die ebenfalls mit der Gesundheitsreform vorgesehene Entschuldungsverpflichtung eingelöst wird. Insofern kann nur die tatsächliche und kassenindividuelle Einnahmen- und Ausgabenentwicklung sowie die jeweilige Vermögenssituation Grundlage einer verantwortlichen Beitragsatzentscheidung sein.
Infolge der Neuregelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes werden für das gesamte Jahr 2004 Einsparungen und Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 7,1 Mrd. Euro erwartet, hieraus sind jedoch sowohl die Unterdeckung der GKV-Haushalte im Jahr 2003 in Höhe von 4 Mrd. Euro als auch die für das Jahr 2004 erforderliche Entschuldung in Höhe von rd. 2 Mrd. Euro zu finanzieren; der erwartete verbleibende Überschuss in Höhe von rd. 1 Mrd. wurde bereits durch Beitragssatzsenkung an die Versicherten und Beitragszahler weitergegeben.
Für das Jahr 2005 sind zusätzliche Entlastungen durch die Erhöhung der Tabaksteuer in Höhe von 1,5 Mrd. Euro und ca. 0,5 Mrd. Euro infolge struktureller Entlastungen (z.B. Festbeträge) zu erwarten. Diese werden jedoch von einer belastenden Ausgabendynamik in Höhe von rd. 2,5 Mrd. Euro überkompensiert, so dass sich bei einer Stagnation der Einnahmen - eine Unterdeckung von 0,5 Mrd. Euro in der GKVGesamtbetrachtung ergibt. Diese Entwicklungen sind jeweils unter Berücksichtigung kassenindividueller Besonderheiten bei den Beitragssatzkalkulationen verantwortlich zu beachten.
Mit der beabsichtigten gesetzlichen Einheitsabsenkung der GKV-Beitragsätze zum 1. Juli 2005 um 0,9 Beitragssatzpunkte, unabhängig von der tatsächlichen Finanzsituation der einzelnen Krankenkassen, wird diese Verantwortung leichtsinnig untergraben. Die Vertreter der Selbstverwaltung der Spitzenverbände fordern daher, Beitragsatzentscheidungen denen zu überlassen, die laut Gesetz dafür tatsächlich verantwortlich sind. Sie fordern die politisch Verantwortlichen nachdrücklich auf, den vorgesehenen Eingriff in die Beitragssatzautonomie nochmals zu überdenken und auf die Zwangsabsenkung zu verzichten. Angesichts der aktuellen Bewertung der Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen in den Jahren 2004/2005 durch den GKV-Schätzerkreis würde dieser gesetzgeberische Eingriff die notwendige finanzielle Konsolidierung der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung konterkarieren.
Die steigenden Ausgaben bei stagnierenden Einnahmen setzen die Krankenkassenfinanzen erneut unter Druck. Die Entlastungen des GMG mildern diesen Druck zwar, können ihn aber angesichts der wirtschaftlichen Gesamtsituation nicht vollständig kompensieren.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK-Bundesverband)
Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen
Telefon: 0201/179-01, Telefax: 0201/179-1000
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