Pressemitteilung | Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands e.V. (VAD)

Krankenkassen könnten rund 325 Millionen DM bei Importquote für Arzneimittel sparen

(Berlin) - Die Krankenkassen könnten jährlich knapp 325 Millionen DM bei ihren Ausgaben für Medikamente einsparen, wenn verstärkt Import-Arzneimittel durch die Apotheker abgegeben würden. Wie Edwin Kohl, Vorsitzender des Verbandes der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD), in Berlin erläuterte, sei das genau die Summe, die durch die jüngste Neuordnung der Festbeträge für Arzneimittel den Krankenkassen verloren ginge. Der VAD forderte, dass die Spitzenverbände der Apotheker zudem ihren Widerstand gegen die Abgabe von Re- und Parallelimporten von Orginalpräparaten aufgeben sollten. Eine Importquote in Höhe von 25 Prozent des sog. „er-setzungsfähigen Marktes“ sei angemessen und realistisch. Da es sich bei den Importen um Produkte der Orginalhersteller aus dem europäischen Ausland handele, sei zudem die Arzneimittelsicherheit gegeben.

Kohl begrüßte ausdrücklich die Absicht der SPD-Bundestagsfraktion, die Vertriebswege bei Arzneimitteln neu ordnen zu wollen. Er forderte dabei von der Berliner Politik, bei diesen Bemühungen sich auch für die Beseitigung aller Wettbewerbschranken gegen Arzneimittelimporte innerhalb der EU einzusetzen, Transparenz und mehr Verbraucheraufklärung im Gesundheitswesen zu fördern und innovativ das sog. „Elektronische Rezept“ in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzuführen. Der VAD-Vorsitzende war sich sicher, dass diese Forderungen auch von den Krankenkassen unterstützt würden, weil sie neben Einsparungen auch das Nachfrageverhalten der Versicherten verändern würden. Allein das Elektronische Rezept würde zur Verwaltungsvereinfachung in den Arztpraxen, den Apotheken wie den Krankenkassen führen.

Der VAD unterschied in der Bundeshauptstadt sehr differenziert zwischen dem, wie die Apotheker an der Basis handelten und den Handlungen ihrer Spitzenvertreter. So war es für Kohl unverständlich, dass sich die Verbandsspitzen gegen jegliche Importquote wehren würden, während z.B. in den Stadtstaaten und in Nordrhein die Apotheker bis zu 30 Prozent aller ersetzungsfähigen Originale durch Re- oder Parallelimporte substituierten. Zur Zeit „hänge“ der Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Arzneimittellieferungsvertrages zwischen den Apothekern mit den Krankenkassen vor einer Schiedsstelle, weil sich der Deutsche Apotheker-Verband weigere, überhaupt über eine Importquote zu reden.

Quelle und Kontaktadresse:
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