Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Krankenkassen dürfen sich nicht aus der Finanzierung stehlen!

(Berlin) – „Den Vorwurf der Krankenkassen, die Ärzte verweigerten die Aufnahme der Krebsnachsorge mittels der so genannten Magnetresonanztomografie (MRT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, weisen wir entschieden zurück.“ Das sagte der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Manfred Richter-Reichhelm, in Berlin. „Selbstverständlich wollen wir diese Leistung im Interesse der Patientinnen in den Katalog aufnehmen“, so Richter-Reichhelm. Der Kassenärzte-Chef wies jedoch darauf hin, dass vorab zum einen die Qualitätsanforderungen für diese komplexe und technisch aufwendige Leistung geklärt werden müssen. Zum anderen müssten die Finanzgrundlagen für das Verfahren sichergestellt sein. „Es geht dabei um eine Summe von rund einer Viertel Milliarde Mark an zusätzlichen Kosten pro Jahr“, so Richter-Reichhelm. In Zeiten zunehmender Rationierung auf Grund knapper Budgets gehe die Einführung einzelner, sehr teurer Leistungen zu Lasten der gesamten ambulanten ärztlichen Versorgung, sagte der KBV-Vorsitzende.

Die Krankenkassen müssten daher vor Einführung der neuen Leistung deren Finanzierung klären. Da jedoch weder die qualitativen Vorraussetzungen für die Krebsnachsorge mit MRT noch die Finanzierungsgrundlagen geklärt waren, habe sich die Ärzteschaft im Bundesausschuss gegen eine überstürzte Beschlussfassung ausgesprochen, sagte Richter-Reichhelm. „Die Krankenkassen sollten sich unverzüglich an der Klärung dieser noch offenen Fragen beteiligen, anstatt den Ärzten finanzielles Interesse vorzuwerfen – zumal die Kassen bislang die Kosten der Untersuchung außerhalb der vertragsärztlichen Vergütung erstattet haben“, erklärte der KBV-Vorsitzende.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

NEWS TEILEN: