Krankenkassen appellieren dringend an die Politik / Mehreinnahmen aus 630,- Mark Jobs bereits verbraucht
(Bergisch Gladbach) - Die Spitzenverbände der Krankenkassen wenden sich erneut in scharfer Form gegen die Pläne, den Bundeshaushalt zu Lasten der gesetzlich Krankenversicherten zu sanieren.
Nach der Absicht der Bundesregierung soll zukünftig die tatsächlich gezahlte Arbeitslosenhilfe Grundlage der Beitragszahlung sein und nicht wie bisher 80 Prozent des letzten Bruttogehalts. Daraus folgt ein Einnahmeverlust der GKV in Höhe von 3 Mrd. DM, einzig und allein, um Finanzlöcher im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit zu stopfen. Dadurch gefährdet die Bundesregierung ihr eigenes Ziel, für die Stabilität der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung Sorge zu tragen. Das Wahlversprechen des Bundeskanzlers, die Lohnzusatzkosten abzusenken und damit Anreize für mehr Beschäftigung zu schaffen, darf nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden.
Der Vorschlag des Bundesarbeitsministers, die Beiträge aus geringfügiger Beschäftigung (630,- DM Jobs) könnten zur Gegenfinanzierung herangezogen werden, verkennt die Tatsachen. Die mit der Beitragspflicht geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse verbundenen Mehreinnahmen sind bereits verbraucht. Sie dienen als Gegenfinanzierung der mit den Gesetzen zur Stärkung der Solidarität 1999 und zur Gesundheitsreform 2000 verbundenen Mehrausgaben aus
Leistungsverbesserungen und Zuzahlungsabsenkungen. Diese Mittel können nicht noch einmal ausgegeben werden.
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen:
AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Bundesknappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK-BV), Pietro Nuvoloni, Friedrich-Ebert-Str. (TechnologiePark), 51429 Bergisch Gladbach, Telefon: (02 2 04) 44-151/-111, Telefax: (0 22 04) 44-455