Pressemitteilung | k.A.

Krankenkasse regelt Pflegefrage mit Nachbarin / Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) kritisiert rechtswidrigen Umgang mit Patienten

(Heppenheim) - Als Ungeheuerlichkeit der Krankenkasse im Umgang mit einer Patientin hat die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) den Umgang der AOK Mittelfranken mit einer Patientin kritisiert. Die Patientenvertretung rät allen, die möglicherweise ähnliche Erfahrungen machen, dies keinesfalls hinzunehmen.

Folgendes ist passiert: Die AOK Mittelfranken hob Ende November 2006 die bisherige Kostenzusage zur Genehmigung einer wöchentlichen Medikamentengabe durch die Sozialstation auf, da sie mit der Nachbarin der Patientin gesprochen und deren Bereitschaft ermittelt habe, die Medikamente bedarfsgerecht vorzusortieren.
Die Kosten für die Einarbeitung der Nachbarin durch die Sozialstation will die AOK übernehmen. Im Schreiben heißt es wörtlich „Nach unseren neuen Erkenntnissen haben Sie bereits in der Vergangenheit die von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin verordneten und von der Sozialstation vorsortierten Medikamente selbständig aus der vorhandenen Medikamentenbox heraus und eingenommen. Wie uns Ihre Nachbarin, Frau… nun bestätigte, wäre es kein Problem für sie, die Medikamente nach einer Anleitung durch ihren Sozialdienst in diese Medikamentenbox vorzusortieren. Die Kosten für diese Anleitung von Frau … durch die Fachkräfte Ihrer Sozialstation werden wir selbstverständlich bis zu 5x übernehmen“.

„Leistungsverweigerung mit Stasi-Methoden“ nennt DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus das Vorgehen der Kasse. Er sieht es als Symptom einer Entwicklung, die Patienten aus Sparinteressen zunehmend entrechtet. „Offensichtlich wurde hinterm Rücken der Patientin die Nachbarin ausgehorcht, intime Daten einer Patientin, die dem Datenschutz unterliegen, mit völlig Unbeteiligten diskutiert – eine Ungeheuerlichkeit!“, stellte Candidus fest. Zudem werde der Patienten eine Leistung, die der Hausarzt als medizinisch notwendig verordnet hatte, rechtswidrig verweigert, die Patientin selbst in dem Schreiben indirekt der Falschaussage beschuldigt. „Schließlich ist die Kasse hemmungslos bereit, Medikamente von einer Nachbarin ohne medizinische Kenntnisse verabreichen zu lassen, sofern sie damit Kosten spart“, kritisierte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) weiter. Hier werde der Patient zum bloßen Opfer einer sparwütigen Krankenkasse.

Die DGVP hat die AOK Mittelfranken um eine Stellungnahme zum Vorgang gebeten. DGVP Präsident Candidus wandte sich an alle pflegebedürftigen Patienten und Patientinnen und forderte sie auf, solch rechtswidriges und menschenverachtendes Gebaren auf keinen Fall unwidersprochen hinzunehmen. Sie sollten sich auf jeden Fall über ihre Rechte in der Pflege beraten lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Pressestelle Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim Telefon: (06252) 94298-0, Telefax: (06252) 94298-29

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