Krankenhauszukunftsgesetz: Finanzspritze für Digitalisierung in Kliniken
(Berlin) - Heute findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) statt. Auch der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) wird daran teilnehmen. Der Verband begrüßt die geplanten Investitionen zur Digitalisierung. Eine gute Nachricht für Kliniken sei zudem, dass es für den am 30. September auslaufenden Corona-Schutzschirm eine Nachfolgeregelung geben soll. An einigen Punkten sieht der kkvd jedoch Nachbesserungsbedarf.
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: "Die Digitalisierung der Krankenhäuser erhält mit dem Bundesprogramm eine Finanzspritze. Das ist dringend notwendig, denn hier besteht großer Nachholbedarf. Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie ist es zudem eine gute Nachricht, dass eine Nachfolgeregelung für den Klinik-Schutzschirm gefunden wurde. Leider bleibt der Gesetzentwurf jedoch hinter einigen bereits einvernehmlich gefassten Empfehlungen des Expertenbeirates zurück. Der Entwurf sieht vor, dass alle Details individuell vor Ort verhandelt werden müssen. Das wird in den kommenden Monaten viel Zeit kosten und zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen. Der Bund sollte daher einheitlich festlegen, welche Ausnahmeregeln bei der Berechnung unbedingt notwendig sind und bis zu welchem Anteil COVID-19 bedingte Erlösausfälle erstattet werden. Außerdem muss im Gesetz eindeutig klargestellt werden, dass das Pflegebudget nicht Gegenstand der Erlösvergleichsrechnung ist. Ansonsten wird es einen Flickenteppich an Regelungen geben, der nicht aus regional maßgeschneiderten Lösungen besteht, sondern eher das Verhandlungsgeschick der jeweils Beteiligten widerspiegelt."
Zum Ausbau der Digitalisierung in Krankenhäusern sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Auszahlung von Fördermitteln an eine Ko-Finanzierung von mindestens 30 Prozent durch die Bundesländer oder die jeweiligen Krankenhausträger geknüpft ist.
"Die Regelung zur Ko-Finanzierung durch Krankenhausträger führt zu Ungerechtigkeiten zwischen privaten, öffentlichen und freigemeinnützigen Kliniken. Börsennotierte private Häuser können die Ko-Finanzierung über den Kapitalmarkt decken. Freigemeinnützige Krankenhäuser, die nicht gewinnorientiert arbeiten, haben diese Möglichkeit so nicht. Im Gegensatz zu kommunalen Kliniken erfüllen sie zudem oft nicht die strengen Kriterien für Eigenmittel und Haftungsfreistellungen, um ein zinsgünstiges KfW-Darlehen zu erhalten. Schon in der Vergangenheit mussten freigemeinnützige Kliniken auf den Abruf von Fördermitteln verzichten, weil sie den geforderten Eigenanteil nicht beisteuern konnten. Der Gesetzentwurf muss daher dringend nachgebessert werden, um für eine gerechte Lösung zu sorgen und die Trägervielfalt zu sichern. In diesem Zusammenhang lehnen wir auch die Rechnungskürzung von bis zu zwei Prozent pro Behandlungsfall bei Nichtvorhaltung sämtlicher digitalen Dienste als unverhältnismäßig ab", so Rümmelin abschließend.
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Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD)
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