Krankenhausversorgung: MDK-Reformgesetz belastet Versicherte
(München) - Der Entwurf eines MDK-Reform-Gesetzes (MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) würde die Versicherten nach Einschätzung der Betriebskrankenkassen (BKK) teuer zu stehen kommen: Weil vor allem die Prüfung von Krankenhausabrechnungen im Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stark eingeschränkt würde, bliebe ein Großteil fehlerhafter Krankenhausrechnungen ungeprüft. Die Beitragszahler wären durch die Reform finanziell belastet; rund eine Milliarde Euro droht der GKV verloren zu gehen, warnt der BKK Landesverband Bayern. Wird der Entwurf Gesetz, würden GKV-weit die Zusatzbeiträge ohne jeglichen Gegenwert für die Versicherten steigen.
Der GKV-Spitzenverband wies zuletzt darauf hin, dass 56 Prozent der geprüften Krankenhausrechnungen bewusst oder unbewusst fehlerhaft sind. Allein im Jahr 2017 flossen aufgrund der durch die Krankenkassen veranlassten Prüfungen rund 2,8 Milliarden Euro an die Versichertengemeinschaften zurück. Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern: "Kein Mensch käme auf die Idee, im Flugverkehr die Prüfquote zu reduzieren, weil dort die Fehlermeldungen zunehmen. Wer Abstürze vermeiden will, geht an die Ursachen heran."
Die Ursachen der hohen Prüfzahlen sieht König im bestehenden Abrechnungs- und Kalkulationssystem für Krankenhausleistungen (DRG), in der unzureichenden Finanzierung der Investitionskosten und in teilweise überflüssigen Krankenhausbetten. Statt diese Themen anzugehen, lässt man die Krankenhäuser das notwendige Geld über die Abrechnungen holen. Da sowohl die fehlerhaften Abrechnungen als auch die Zahl der Prüfungen zunehmen, steigen die Prüfquoten in den Krankenhäusern seit Jahren an. Je mehr Prüfungen stattfinden, desto mehr Rückflüsse erzielen die Krankenkassen. Ein Finanzierungsmodell von Krankenhäusern über einen Freibrief bei den Abrechnungen lehnt König ab. Hier würden gerade die verantwortungsvoll arbeitenden Krankenhäuser bestraft.
Der BKK Landesverband Bayern begrüßt zwar, dass das Gesetz langjährige Forderungen der GKV aufgreift, wie die Veröffentlichung der Prüfquote je Krankenhaus oder hohe Sanktionen für Krankenhäuser, die bewusst falsch abrechnen. Kontraproduktiv ist jedoch das Vorhaben, eine Prüfquotenobergrenze beziehungsweise Prüfquotenregelung einzuführen. Zudem würde eine prozentuale, quartalsbezogene und krankenhausindividuelle Prüfquote vor allem kleinere Krankenkassen in ihrer Prüftätigkeit unverhältnismäßig einschränken und bestehende Wettbewerbsverzerrungen der Krankenkassen untereinander verstärken. Allein die Betriebskrankenkassen in Bayern würden bis zu 16 Prozent ihrer stationären Fälle für mögliche Prüfungen verlieren. Um eine hinreichende Prüfquote erfüllen zu können, müssten die Krankenkassen zumindest Arbeitsgemeinschaften zur Erfüllung der Prüfquote bilden können. Der BKK Landesverband Bayern fordert weitergehend, den Krankenkassen eine Mindestzahl an Prüfungen zu ermöglichen.
Überdies sieht das MDK-Reformgesetz ein Verbot für Krankenkassen vor, Falschabrechnungen mit laufenden Zahlungsverpflichtungen zu verrechnen. Rechtlich bedenklich, denn dadurch würde ein im Bürgerlichen Gesetzbuch verankertes Recht für die Krankenkassen ausgehebelt. Da das Gesetz bislang auch nicht vorsieht, bis wann das Krankenhaus etwaige Rückforderungen erstatten muss, wären fortlaufende Rechtsstreitigkeiten mit höheren Rücklagen und Verwaltungskosten der Krankenkassen vorprogrammiert. Auch eine Verbindlichkeit der Prüfentscheidungen des MDK für die Krankenkassen lehnt der BKK Landesverband als rechtlich problematisch ab. Kein Krankenhaus würde eine solche Verbindlichkeit akzeptieren.
Quelle und Kontaktadresse:
(BKK) Betriebskrankenkassen Landesverband Bayern KdöR
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