Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Krankenhausstrukturgesetz / Dr. Wesiack: Krankenkassen subventionieren Bundesländer

(Wiesbaden) - Das Krankenhausstrukturgesetz wird den Webfehler der unzureichenden Krankenhausfinanzierung wieder nicht beseitigen. Seit Jahren kommen die Bundesländer ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, für ausreichende Investitionsmittel im Rahmen der dualen Finanzierung zu sorgen; die laufenden Kosten tragen die Krankenkassen über die DRG's.

Die Krankenhäuser müssen somit die Defizite der Bundesländer bei der Investitionsförderung zusätzlich ausgleichen. Der dadurch ausgelöste Rationalisierungsdruck geht letztlich nicht nur zu Lasten des Krankenhauspersonals, an dem überwiegend gespart werden muss um die notwendigen Investitionen tätigen zu können, sondern auch zu Lasten der Beitragszahler der Krankenkassen, stellt Dr. Wesiack fest.

Die Bundesregierung hat diesen Qualitätsmangel erkannt. Aber anstatt die nötigen Investitionen bei den Ländern einzufordern, dreht sie an der DRG-Systematik. Die Personalkosten für die Pflege werden zusätzlich subventioniert. In einem wesentlichen Teil der DRG-Kalkulation wird durch die Hintertür das Selbstkostendeckungsprinzip wieder reaktiviert. 500 Millionen Euro und der Zuschlag für die Tarifsteigerung müssen zusätzlich von den Krankenkassen aufgebracht werden.

Dies bedeutet, dass die Krankenkassenbeiträge die Länderhaushalte subventionieren müssen. Es verblüfft, dass die Krankenkassen dies mit sich machen lassen, betonen sie doch sonst immer, sparsam mit den Versichertengeldern umgehen zu müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

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