Krankenhausreform: BVMed für kurzfristige Anhebung der Basisfallwerte und zeitnahe Anpassungen
(Berlin) - Eine Reform der deutschen Krankenhausversorgung ist wichtig und zeitkritisch. Aber das KHVVG braucht in seiner aktuellen Form nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) kurzfristige Ergänzungen und zeitnahe Anpassungen, um die Patient:innenversorgung sicherzustellen. So unterstützt der BVMed vor dem Hintergrund der anstehenden Bundesratsdebatte zur Krankenhausreform (KHVVG) die Forderung der Länder- und Krankenhaus-Seite, die Landesbasisfallwerte um die Inflationskosten anzuheben. Der BVMed definiert zudem für die neue Bundesregierung vier Bereiche der Krankenhausreform, in denen aus MedTech-Sicht dringender Verbesserungsbedarf besteht – darunter einen „Masterplan Investitionsfinanzierung“ und einen stärkeren Fokus auf die Ergebnisqualität der medizinischen Versorgung.
„Die notwendige Anpassung der Fallerlöse an die inflationsbedingten Kostensteigerungen für Personal und Sachkosten der Jahre 2022 bis 2024 ist bislang im KHVVG nicht gelöst“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Daher sei die Basiskorrektur der Landesbasisfallwerte unbedingt erforderlich, um eine kostendeckende Finanzierung der Krankenhausleistungen zu gewährleisten. Denn der Großteil der Krankenhäuser kann die Sach- und Personalkosten nicht aus den regelhaften Erlösen der Patient:innen-Behandlung finanzieren. „Das gefährdet nicht nur die Leistungsfähigkeit und Existenz der Krankenhäuser, sondern kann auch negative Folgen auf die Qualität der Krankenhausbehandlung haben“, warnt der BVMed.
Darüber hinaus sieht der BVMed für die zukünftige Bundesregierung Anpassungsbedarf in vier Bereichen. Nur so könne die Krankenhausreform gelingen und eine qualitative und flächendeckende Versorgung sichergestellt werden. Die vier BVMed-Forderungen:
1. Demografisch und medizinisch begründete Fallzahlentwicklungen, auch durch medizintechnologischen Fortschritt, zeitnah in der neuen Betriebskostenfinanzierung abbilden.
2. Masterplan Investitionsfinanzierung einführen, um die Rahmenbedingungen an den deutlich gestiegenen Bedarf der Krankenhäuser an Investitionsmittel für eine hoch-technologisierte Medizin anzupassen.
3. Voraussetzungen für einen Qualitätswettbewerb durch ergebnisbezogene Vergütungselemente für Outcome-Reporting und die Erfüllung ergebnisbezogener Qualitätsindikatoren sicherstellen.
4. Potenziale der Medizintechnik als „Booster“ für die Ambulantisierung nutzen und die kurzfristige Neuregelung der Hybrid-DRGs des § 115f SGB V nachjustieren, um durch innovative Medizintechnik die Ambulantisierung vieler invasiver stationärer Eingriffe zu ermöglichen.
Die bislang vorgesehenen Maßnahmen greifen nach Ansicht des BVMed zu kurz und bergen ökonomische Fehlanreize, die die Qualität der Patient:innenversorgung verschlechtern und zu einer Leistungsrationierung führen können.
„Zentrale gesundheitspolitische Ziele können nur mit einem zielführenden Einsatz von Technologien erreicht werden. MedTech muss bei der Gestaltung der Krankenhausreform und der Ambulantisierung zwingend mitgedacht und adäquat berücksichtigt werden. Technologie ist kein Kostenfaktor, sondern Teil der Lösung“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
Die detaillierten Vorschläge des BVMed können den Positionspapieren und Stellungnahmen zum KHVVG im Themenportal unter www.bvmed.de/krankenhaus entnommen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Manfred Beeres, Leiter(in), Georgenstr. 25, 10117 Berlin, Telefon: 030 246255-0