Pressemitteilung | k.A.

Kranken- und Rentenversicherung starten ein Projekt zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation

(Berlin) - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind wichtige Bausteine der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die zuständigen Rehabilitationsträger stimmen darin überein, dass auch für diesen Bereich zukünftig eine bundesweit einheitliche und umfassende Qualitätssicherung eingeführt werden soll. Im März 2004 haben die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung mit der gemeinsamen Entwicklung von entsprechenden Qualitätsinstrumenten und -verfahren für die stationäre medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen begonnen.

Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurden damit Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (Prof. Koch) in Zusammenarbeit mit der Abteilung Qualitätsmanagement und Sozialmedizin des Universitätsklinikum Freiburg (Prof. Jäckel) beauftragt. Durch sachgerechte und innovative Ansätze soll den besonderen Anforderungen der Qualitätssicherung in der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen werden. Das Projekt beschäftigt sich zunächst mit der Erarbeitung von Instrumenten zur Erfassung und Auswertung von Strukturmerkmalen der Einrichtungen sowie einem darauf aufbauenden bundesweiten Vergleich hinsichtlich der Strukturqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Strukturanalyse sollen nach Abschluss dieses Projektes auch Instrumente und Verfahren zur Erfassung und Bewertung der Prozess- und der Ergebnisqualität entwickelt werden.

Bereits Ende 1999 haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Renten-,
Kranken- und Unfallversicherung eine gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung verabschiedet. Diese war Ausgangspunkt für eine enge, trägerübergreifende Kooperation. Seither werden die wesentlichen Vorhaben der Rehabilitationsträger in der Qualitätssicherung abgestimmt und koordiniert. So werden beispielsweise für den Leistungsbereich der stationären medizinischen Rehabilitation für Erwachsene bereits bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards gefordert. Zurzeit sind ca. 1.000 Rehabilitationseinrichtungen in ein Qualitätssicherungsverfahren eingebunden. Auch für die ambulante Rehabilitation entwickeln die Rehabilitationsträger derzeit gemeinsam ein umfassendes Verfahren zur Qualitätssicherung.

Durch das gemeinsame und abgestimmte Vorgehen der Rehabilitationsträger wird es für die stationäre medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen künftig bundesweit einheitliche Qualitätsanforderungen geben. Dies schafft die für alle Beteiligten notwendige Transparenz und kommt letztlich vor allem den jungen Patientinnen und Patienten zugute.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen
- AOK-Bundesverband
- Bundesverband der Betriebskrankenkassen
- IKK-Bundesverband
- See-Krankenkasse
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen Bundesknappschaft Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.

sowie
- Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V. , Zweigstelle (VDR) Dr. Teresia Widera Albrechtstr. 10c, 10117 Berlin Telefon: 030/2888650, Telefax: 030/28886510

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