Pressemitteilung | UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

Kraftstoffwende erfordert geeignete Regulierungsvorgaben

(Berlin) - Die Bundesregierung hat gestern ihren Evaluierungsbericht zur Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) verabschiedet. Demnach wurde die Jahresquote 2022 von den Inverkehrbringern von Otto- und Dieselkraftstoffen deutlich übererfüllt. UNITI sieht daher Potential für ambitioniertere Mengenvorgaben für erneuerbare Kraftstoffe, was die zum Erreichen der Klimaziele notwendige Kraftstoffwende anreizen würde.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt dem deutschen Kraftstoffmarkt jährliche Treibhausgasminderungsziele bei Kraftstoffen vor und regelt, wie diese Ziele durch den Einsatz von nicht-fossilen flüssigen oder gasförmigen Kraftstoffen erreicht werden können. Zu diesen Kraftstoffen zählen herkömmliche und fortschrittliche Biokraftstoffe sowie erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogener Herkunft (engl. RFNBO wie E-Fuels oder Wasserstoff). Ladestrom ist ebenso eine Lösungsoption. Einem heute von der Bundesregierung verabschiedeten Evaluierungsbericht zufolge, wurde die THG-Quote von 7 Prozent für das Jahr 2022 übererfüllt. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: "Der Markt für erneuerbare Kraftstoffe hat Potenziale, die derzeit zu wenig ausgeschöpft werden. Die Bundesregierung sollte die Chance nutzen, mit einer passenden Regulierung die Kraftstoffwende voranzutreiben und für mehr Klimaschutz im Verkehr zu sorgen."

Eine gute Möglichkeit dafür sieht UNITI u.a. bei der anstehenden Anpassung des BImSchG, die aufgrund geänderter europäischer Vorgaben bis spätestens 21. Mai 2025 erfolgen muss. UNITI drängt auf eine zeitnahe Befassung durch den deutschen Gesetzgeber und wird sich im Rahmen der BImSchG-Überarbeitung u.a. dafür einsetzen, dass die THG-Jahresquoten dynamischer gestalten werden, damit bei Übererfüllung mit Anpassung der Quoten reagiert werden kann. Dadurch würden größere Mengen erneuerbarer Kraftstoffe in den Markt gelangen. Die Quoten selbst sollten ebenfalls ambitionierter gefasst und über das Jahr 2030 hinaus festgelegt werden. "Das wäre auch ein wichtiges Signal an den europäischen Gesetzgeber, bei der EU-Kraftstoffregulierung nachzuziehen", so Elmar Kühn von UNITI. Um eine Absatzgarantie für E-Fuels im Markt zu etablieren, sollten E-Fuels-Unterquoten für den gesamten Verkehr bis 2030 und darüber hinaus eingeführt werden. Zusätzlich wird sich UNITI bei der Begleitung der BImSchG-Überarbeitung grundsätzlich gegen Verschärfungen und Begrenzungen heutiger Vorgaben aussprechen, beispielsweise was Biokraftstoffe als Quotenoption angeht.

Quelle und Kontaktadresse:
(UNITI) Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. Alexander Vorbau, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jägerstr. 6, 10117 Berlin Telefon: (030) 755414-300, Fax: (030) 755414-366

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