Kraftfahrzeuggewerbe: Schiedsstellen helfen Autofahrern / Nicht immer ist der Gang zum Kadi nötig
(Stuttgart) - Bereits seit vielen Jahren sorgen die Schiedsstellen des Kraftfahrzeuggewerbes in bewährter Form dafür, Meinungsverschiedenheiten zwischen Kfz-Betrieben und Kunden über erbrachte Leistungen unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos zu regeln. In Baden-Württemberg nutzten im vergangenen Jahr 1.452 Autofahrer die Möglichkeit, Beschwerden aus dem Gebrauchtwagenkauf oder aus Reparatur- und Wartungsaufträgen bei diesen Einrichtungen vorzubringen, so Dr. Harry Brambach, für den Handel zuständiger Vizepräsident des baden-württembergischen Kraftfahrzeuggewerbes.
Die Zahl der Beanstandungen sei gegenüber dem Vorjahr um 307 Fälle gestiegen. Damit habe die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien und Rundfunk bereits erfreuliche Früchte getragen, seien doch einem breiten Publikum die Schiedsstellen bekannt gemacht und die Vorteile vor Augen geführt worden. Mit Blick auf die Jahresstatistik bilanzierte Brambach, Hauptbeschwerdegründe seien wie im Vorjahr die Rechnungshöhe, vermeintlich unsachgemäß ausgeführte Reparaturen und die Durchführung von Arbeiten, die vom Kunden nicht in Auftrag gegeben worden seien.
Beanstandungen beim Gebrauchtwagenkauf bezögen sich meist auf technische Mängel, nicht angegebene Unfallschäden sowie falsche Gesamtlaufleistungsangaben. In den meisten Fällen könnten die Schiedsstellen bereits im Vorverfahren eine gütliche Einigung herbeiführen. Komme eine Einigung nicht zustande, entschieden die aus Vertretern der Kfz-Innung, eines Automobilclubs, eines Sachverständigen und eines zum Richteramt befähigten Juristen als Vorsitzenden bestehende Schiedskommissionen. Für den Kfz-Betrieb sei der Spruch der Schiedskommission bindend. Dem Beschwerdeführer stehe jedoch auch nach Anrufung der Schiedsstelle der Rechtsweg weiterhin offen.
Die Art der Beschwerdeführung sei unbürokratisch und mit wenig Aufwand verbunden. Es genüge zunächst ein formloses Schreiben sowie die Kopien einiger Unterlagen, beispielsweise des Reparaturauftrages und der Rechnung. Voraussetzung sei jedoch in jedem Fall, dass der Betrieb Mitglied der Kfz-Innung sei. Dies erkenne man am blau-weißen Meisterschild. Weitere Informationen seien im Internet unter www.kfz-bw.de in der Rubrik Autofahrer abrufbar.
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