Kraftfahrzeuggewerbe kritisiert Regierungspläne zum Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen
(Stuttgart) - Das von der Landesregierung geplante Verbot, nach 22 Uhr Alkohol an Tankstellen zu verkaufen, wird Alkoholexzesse bei Jugendlichen nicht verhindern. "Anstatt die vorhandenen, mehr als eindeutigen Gesetze mittels freiwilliger Verpflichtungen der betroffenen Händler oder gegebenenfalls im Dialog aller Beteiligten mit Hilfe von Verbänden und Ordnungsämtern durchzusetzen, entsteht ein Verbotsungetüm, das schon wegen der zu erwartenden Ausweichreaktion gerade der kleinen Gruppe junger Komasäufer den angestrebten Zweck verfehlen wird", kritisiert Carsten Beuß, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg. Damit reagiert der Verband der Tankstellenunternehmer auf die heute bekannt gegebene Einigung der Regierungskoalition.
"Ein solches Verbot gefährdet die Versorgung der Bevölkerung mit Kraftstoffen in den Abend- und Nachtstunden, weil künftig wegen des Wegfalls der Zusatzkäufe von alkoholfreien Getränken, Backwaren, Fastfood, Süßigkeiten und Zigaretten erheblich weniger Tankstellen nachts geöffnet haben werden. Wer nachts tanken muss, könnte künftig in vielen Fällen möglicherweise auf dem Trockenen sitzen."
Beuß schätzt, dass bei einer Umsetzung des Verbots mindestens 1.500 Arbeitsplätze gefährdet sind sowie zahlreiche Unternehmerexistenzen vernichtet werden. "In Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrise ist dies mittelstandspolitisch unverantwortlich", so Beuß weiter.
Der Verband fordert stattdessen gemeinsame präventive Maßnahmen: Er unterstützt die Tankstellenbetreiber in Baden-Württemberg bei der Umsetzung des gemeinsamen "Aktionsplanes Jugendschutz" aller Verbände der Mineralölwirtschaft. Die Tankstellenbranche hat dabei ein klares Bekenntnis zum Jugendschutz abgelegt. Die Einhaltung der bestehenden Gesetze zum Schutze der Jugend hat oberste Priorität. "Der Aktionsplan macht deutlich, dass die Wirtschaft sehr gut in der Lage ist, gesellschaftspolitischen Anforderungen gerecht zu werden, ohne dass es eines in der Wirkung fraglichen und unverhältnismäßigen pauschalen Verbotseingriffs bedarf", meint Beuß.
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