Kraftfahrzeuggewerbe fordert neue Hersteller-Händlerbeziehung / Sechs von zehn Autohändlern schreiben rote Zahlen
(Stuttgart) - Beim 1. Branchentag Automobilhandel des baden-württembergischen Kraftfahrzeuggewerbes hat der beim Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg für den Kraftfahrzeughandel zuständige Vizepräsident Ludger Wendeler eine ausgeglichenere Lastenverteilung zwischen den Herstellern und ihrer Vertriebsorganisation gefordert: Wenn die Hersteller eine Umsatzrendite von acht Prozent oder höher haben und der Handel gerade mal 0,4 Prozent im Durchschnitt erreicht, dann stimmt doch irgendetwas nicht, dann muss der Hersteller nachbessern. Aufgrund sinkender Margen schreiben derzeit sechs von zehn Autohändlern rote Zahlen.
Heftig kritisierte Wendeler das mit 35 Prozent unverändert hohe Volumen der Direktgeschäfte der Hersteller und Importeure. Wendeler: Die steigende Zahl der Direktgeschäfte ist der Stachel im Fleisch des Automobilhandels. Rund eine Million Neuwagen wurden 2007 deutschlandweit am Handel vorbei verkauft, vor zehn Jahren waren es noch 300.000 Einheiten oder knapp zehn Prozent. Für Wendeler eine im höchsten Maße zu kritisierende Fehlentwicklung, die eine funktionierende Infrastruktur im Automobilhandel und service bedroht und damit letztlich auch dem Verbraucher schadet. Hinzu kommt die Kaufzurückhaltung der Verbraucher vor allem im Privatkundengeschäft.
In diesem Umfeld werden die qualitativen Herausforderungen der Branche immer deutlicher sichtbar. Der stagnierende Automobilmarkt mit 416.000 Neuzulassungen und 833.000 Besitzumschreibungen in Baden-Württemberg im Jahr 2007 werde wohl vom Volumen zum Normalmarkt in den nächsten Jahren. Für Ludger Wendeler alles in allem keine rosigen Aussichten für das baden-württembergische Kraftfahrzeuggewerbe. Deshalb sei es umso wichtiger, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Automobilvertrieb und service auch auf europäischer Ebene zu sichern. Derzeit setzt sich der Verband dort für den Erhalt von Regelungen ein, mit der die Unabhängigkeit der Händler von den Herstellern durch eine eigene Kfz-spezifische Gruppenfreistellungsverordnung gewährleistet wird.
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