Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geht in richtige Richtung / VKU fordert Nachbesserungen im Detail
(Berlin) - Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft unterstützt den heute vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). "Die verbesserte KWK-Förderung ist ein gutes Signal. Vor allem die Aufnahme der Bestandsförderung, auch für Anlagen unter zehn Megawatt Leistung, ist gegenüber dem Entwurfsstand ein deutlicher Fortschritt", kommentiert Ivo Gönner, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
"Verbesserungsbedarf gibt es aber trotzdem", so Gönner weiter. "Aus unserer Sicht muss das KWK-Ausbauziel von 25 Prozent auf die gesamte Stromerzeugung bezogen bleiben. Wir schlagen eine Streckung bis 2025 vor. Die jetzt geplante deutliche Absenkung des Zielniveaus ist für uns nicht akzeptabel." Nachbesserungen fordert der VKU-Präsident auch bei der Förderhöhe. "Bei der Bestandsförderung müssen zudem die Anlagen unterstützt werden, die aktuell noch in der Förderung sind. Auch diese leiden unter dem niedrigen Strompreis und sind akut abschaltungsgefährdet."
Gönner: "Die umweltfreundliche KWK ist Domäne der Stadtwerke und zentral für eine klimafreundliche Wärmeversorgung, gerade in Ballungszentren. Sie spielt für das Energiesystem der Zukunft eine wichtige Rolle und leistet schon heute mit jährlich etwa 56 Millionen Tonnen vermiedener Emissionen einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz. Auch in Zukunft kann sie in einem System mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien Lastspitzen bei Strom und Wärme abdecken. Gerade die kommunalen Fernwärmenetze sind zudem wesentliche Voraussetzung dafür, in der Zukunft noch mehr erneuerbare Energien in die Wärmeversorgung zu integrieren. Es gilt: ohne KWK keine Fernwärme und ohne Fernwärme keine Wärmewende."
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