Kostenlose Informationsveranstaltung: Schuldrechtsreform im Handwerk
(Koblenz) - Der Gesetzgeber hat mit der Schuldrechtsreform die Regelungen zum Schuldrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend überarbeitet. Auf Grund der gesetzlichen Änderungen gelten u.a. für Kauf- und Werkverträge seit 1. Januar 2002 neue Regelungen im Gewährleistungsrecht. Außerdem wurde das allgemeine Verjährungs- und Leistungsstörungsrecht grundlegend überarbeitet und eine Reihe von Verbraucherschutzgesetzen wie z.B. das AGB-Gesetz oder das Verbraucherkreditgesetz in das BGB aufgenommen.
Insbesondere die Verlängerung der Gewährleistungsfristen im Kauf- und Werkvertragsrecht, um nur eine Neuregelung herauszugreifen, werden gravierende Änderungen in der Vertragslandschaft mit sich bringen. Seit 1. Januar 2002 beträgt die Gewährleistungsfrist, das heißt die Frist, in der ein Verkäufer oder Werkunternehmer für die Mangelhaftigkeit einer verkauften oder hergestellten Sache haften muss, nunmehr zwei Jahre statt bisher sechs Monate. Außerdem haftet der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung ab Januar auch für Eigenschaften einer Sache, die in Werbeaussagen, beispielsweise im Katalog, getroffen wurden.
Für ihre Mitgliedsbetriebe bietet die Handwerkskammer Koblenz in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Klinge, Ehlen, Iland und Partner in Koblenz kostenlose Schulungen am 24. Januar und 18. Februar zur Schuldrechtsreform im BGB an. Speziell für Bau- und Ausbaubetriebe bieten die HwK diese Schulung in Kombination mit Neuerungen in der VOB am 29. Januar und 26. Februar an.
Informationen und Anmeldung bei der HwK-Weiterbildung,
Tel.: 0261/398-112, Fax: -990, E-Mail: bildung@hwk-koblenz.de, Internet: www.hwk-koblenz.de
Quelle und Kontaktadresse:
Handwerkskammer Koblenz
Friedrich-Ebert-Ring 33
56068 Koblenz
Telefon: 0261/3980
Telefax: 0261/398398
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