Pressemitteilung | k.A.

Kosten für Windenergie sinken kontinuierlich / Aktuelle Studie: Bis 2010 fällt Windstrom-Vergütung um weitere 20 Prozent

(Osnabrück) - Die Erzeugungskosten von Windstrom sind hier zu Lande seit 1991 um 55 Prozent gesunken und werden in den nächsten sieben Jahren noch einmal um weitere 20 Prozent fallen. Das ist das Ergebnis einer Studie der Deutschen WindGuard zur derzeitigen Vergütungsregelung und Entwicklung der Windenergie-Nutzung in Deutschland.

Der Studie zufolge wurde Strom aus neuen Windkraft-Anlagen an Standorten mit einem mittleren Windangebot im Jahr 1991 noch mit umgerechnet 18,43 Eurocent je Kilowattstunde vergütet (Geldwert von 2003); heute sind es über die 20-jährige Betriebszeit nur noch 8,33 Cent/kWh. 2010 wird die Vergütung wegen der gesetzlich festgelegten Degression bei nur noch 6,63 Cent/kWh liegen.

"Die immer wieder geforderte Degression der Einspeisevergütung für Windstrom ist seit Jahren gelebte Realität", betont BWE-Präsident Dr. Peter Ahmels. Die Entwicklung der Windenergie-Anlagentechnik zeige deutlich, dass wegen stabiler Rahmenbedingungen und industrieller Fertigung erneuerbare Energien die Wettbewerbsfähigkeit erreichen könnten.

Hintergrund

Die Entwicklung der Windenergie-Nutzung in Deutschland begann mit dem Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) am 1.1.1991. Das Gesetz legte erstmals gesetzliche Mindestvergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien fest.

In den frühen Neunzigerjahren wurden Windenergie-Anlagen fast ausschließlich in den Küstengebieten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein installiert. Da die Vergütung nach StrEG an diesen Standorten noch nicht für einen wirtschaftlichen Betrieb von Windenergie-Anlagen ausreichte, wurden bis 1995 zusätzliche Betriebskostenzuschüsse aus Bundes- und Landesmitteln gewährt. 1991 und 1992 konnten so zusätzlich zur Vergütung nach StrEG 11 Pfennig pro Kilowattstunde (Pf/kWh) erlöst werden. Ab 1993 wurden Bundes- und Landeszuschüsse nicht mehr kumuliert und fielen damit auf 6 Pf/kWh. 1994 wurden die Zuschüsse auf 3 Pf/kWh gesenkt und schließlich 1996 komplett gestrichen.


Das Stromeinspeisungsgesetz wurde am 1.4.2001 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzt. Im Gegensatz zum StrEG sieht das EEG eine zeitlich befristete, degressive und standortabhängige Vergütung vor. Für den Vergleich wird von einem Standort mit durchschnittlichem Windangebot - dem so genannten Referenzstandort - ausgegangen. Die Degression beträgt für neue Windenergie-Anlagen jährlich 1,5 Prozent. Nominal fällt die Vergütung damit von 9,1 ct/kWh im Jahr 2001 auf 8,2 ct/kWh. Für den Vergleich wurden alle Werte inflationsbereinigt und auf den Geldwert von 2003 (in der Studie von WindGuard auf 1991) bezogen. Bis 2002 wurde die reale Inflation zugrunde gelegt.

Ab 2003 wurde entsprechend dem Ziel der Europäischen Zentralbank eine Inflationsrate von 2,0 Prozent angenommen. Die hier verwendeten Daten sind einer aktuellen Studie der Deutschen WindGuard GmbH (Deutsche WindGuard GmbH: Umfrage zur Standortqualität zukünftiger Windenergieprojekte in Deutschland, Varel, Juli 2003) sowie einer Studie des Deutschen Windenergie Instituts von 1999 (Deutsches Windenergie-Institut: Studie zur aktuellen Kostensituation der Windenergienutzung in Deutschland, Wilhelmshaven, September 1999) für den Bundesverband WindEnergie entnommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. ( BWE ) Herrenteichsstr. 1, 49074 Osnabrück Telefon: 0541/350600, Telefax: 0541/3506030

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