Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Korruption: Bund der Steuerzahler fordert wirksame Gegenmaßnahmen

(Berlin) - Anlässlich einer Pressekonferenz am 22. März 2002 forderte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, eine entschiedenere Bekämpfung der Korruption sowie eine Reform des Parteiengesetztes.




Sehr geehrte Damen und Herren,

Korruption ist eine Pflanze, die bisher im Verborgenen blühte, und leider gedieh sie dort zum Schaden aller nur allzu gut. Die Medien im Allgemeinen und die Journalisten vom Netzwerk Recherche im Besonderen leisten daher unschätzbare Dienste. Sie richten den Scheinwerfer auf Korruptionsfälle und trocknen so ganze Korruptionssümpfe aus. Auch Transparency International hat sich um die Bekämpfung der Korruption sehr verdient gemacht.

Die Steuerzahler und damit auch der Bund der Steuerzahler haben ein besonderes Interesse an der Bekämpfung und Verhinderung von Korruption. Korruption stellt eine spezifische Variante der Steuergeldverschwendung dar. Deshalb haben wir uns in der Vergangenheit immer wieder mit diesem Thema befasst. Der Grund liegt auf der Hand: Die schädlichen Folgen der Korruption werden in letzter Konsequenz von der Allgemeinheit getragen, bluten müssen also die Steuerzahler.

Der jetzt aufgedeckten Spendenskandale haben aus meiner Sicht erhebliche negative Auswirkungen. Denn in der Öffentlichkeit wird mittlerweile eine illegale Spendenpraxis mit Korruption gleichgesetzt. Es geht außerdem darum, dass der Staat von den Bürgern Steuermoral einfordert und unter Androhung von Sanktionen auch durchsetzt. Wenn Bürger aber beobachten, dass es Politiker gibt, die gesetzeswidrig handeln, und wenn sie mit ansehen müssen, dass öffentliche Ämter und Mandate von einigen zur persönlichen Bereicherung genutzt werden, dann hat das erhebliche Auswirkungen auf die Steuermoral. Das gilt umso mehr, als diejenigen, die z.B. gegen das Parteiengesetz verstoßen, wenig zu befürchten haben. Die Bürger dagegen spüren den Skandal am eigenen Geldbeutel, denn sie zahlen z.B. Müllgebühren, die als Folge vom Korruption überhöht sind.

Um Korruption wirksam zu bekämpfen, muss an mehreren Stellen angesetzt werden. Ich möchte mich an dieser Stelle auf die Reform des Parteiengesetzes beschränken. Insbesondere den Spenden an Parteien wohnt nämlich potenziell die Gefahr inne, dass diese Spenden mit dem Zweck getätigt werden, eine bestimmte Entscheidung herbeizuführen. Dieser Gefahr muss mit einem Maximum an Transparenz begegnet werden. Wenn Parteien nämlich öffentlich machen müssen, wer ihnen welche Beträge zukommen lässt, wird der Einfluss auf die politische Willensbildung durchschaubar und die Korruptionsgefahr abgemindert. Der Bund der Steuerzahler fordert daher:

- Die Herabsetzung der Deklarationsgrenze von Parteispenden auf 5000 Euro, wobei für Landesverbände und Ortsvereine eine noch niedrigere Publizitätsgrenze von 2500 bzw. 500 Euro geboten erscheint.

- Die zeitnahe Veröffentlichung der Namen der Spender im Internet mit Angabe der Parteigliederung, die das Geld empfangen hat.

- Die Herabsetzung der Publizitätsgrenze von Spenden an Abgeordnete auf 500 Euro und die zeitnahe Veröffentlichung der Spender im Internet.

- Das Verbot, Unternehmensspenden zu stückeln und auf Tochterunternehmen aufzuteilen, um die Deklarationsgrenze zu unterschreiten.

- Das grundsätzliche Spendenverbot für Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist.

Das Parteiengesetz sieht bei Verstößen gegen spendenrechtliche Bestimmungen bislang nur Strafen für die Partei, nicht aber für die Handelnden vor. Eine wirksame Abschreckung ist damit nicht gegeben. Daher ergeben sich weitere Forderungen:

- Die Strafgebühr für die Partei sollte auf das Zehnfache angehoben werden, wobei sicherzustellen ist, dass die staatlichen Mittel an den Bundeshaushalt zurückfließen und nicht, wie das derzeit der Fall ist, unter den anderen Parteien aufgeteilt werden.

- Diejenigen, die gegen das Parteiengesetz verstoßen, müssen persönlich verantwortlich gemacht werden können. Als Sanktionen sollten Geld- und Haftstrafen sowie die Kürzung von Versorgungsansprüchen eingeführt werden. Darüber hinaus sollte als Strafe aber auch eine Aberkennung des Mandats, ein befristeter Verlust des passiven Wahlrechts und der Möglichkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, in Betracht gezogen werden. Solche Sanktionen treffen die Berufspolitiker an ihrer empfindlichsten Stelle und deshalb wird damit die größte Abschreckungswirkung erzielt.

Aber auch das reicht aus Sicht der Steuer- und Gebührenzahler nicht aus. Deshalb müssen diejenigen, die für den aus der Korruption entstehenden öffentlichen Schaden verantwortlich sind, neben Geld- und Haftstrafe auch zum Schadensersatz verpflichtet werden.

Auch das reicht nicht. Alles in allem muss ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um Korruption wirksam zu bekämpfen. Der Bund der Steuerzahler hat bereits vor ca. sieben Jahren etliche Forderungen aufgestellt, die nach wie vor aktuell sind. Ich möchte an einige dieser Forderungen erinnern: Die Einführung von Job-Rotation, die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei Vergabeentscheidungen, die Stärkung von behördeninternen Kontrollmechanismen, der Straftatbestand des Ausschreibungsbetruges oder die Reduzierung von Versorgungsansprüchen von Beamten, die der Korruption überführt wurden. Wir haben auch die Einführung so genannter „Schwarzer Listen“ gefordert, mit denen korruptionsbelastete Unternehmen von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. Auch die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetztes ist wichtig. Alle diese Forderungen sind der Politik seit langem bekannt, passiert ist wenig. Ich kann nur davor warnen, so weiter zu machen, wie bisher. Das Thema ist zu wichtig für unser Gemeinwohl, um es auf die lange Bank zu schieben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330 Telefax: 0611/9913314

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