Korrekturen an der Rentenreform reichen bei weitem nicht aus
(Berlin) - Die Verabschiedung der Rentenreform durch den Bundestag ist bei der Union der Leitenden Angestellten auf Zurückhaltung gestoßen. ULA-Geschäftsführer Ludger Ramme: "Die von den Regierungsfraktionen vorgenommenen Korrekturen an dem Gesetzentwurf sind aus der Sicht der Führungskräfte nicht zufriedenstellend."
Besonders kritisch wertete Ramme die Neuregelungen zur Hinterbliebenensicherung. "Die Absenkung des Versorgungsniveaus bei der großen Witwenrente, die verschärfte Einkommensanrechnung, vor allem aber das Einfrieren des Anrechnungsfreibetrags machen aus der Witwenrente über kurz oder lang ein Auslaufmodell." Private Vorsorge zu Gunsten von Ehepartnern, die aus familiären Gründen auf den Aufbau eigener Rentenansprüche verzichten, werde nun durch die verschärfte Anrechnung geradezu bestraft. Die vorgesehene Dynamisierung des kinderbezogenen Freibetrags sei dafür kein angemessener Ausgleich.
Als bedenklich bezeichnete es Ramme außerdem, dass der Lebensentwurf der Einverdienerehe hier de facto mit einer rentenrechtlichen Sanktion belegt wird. "Auch wenn eine zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen nötig und zu begrüßen ist, sollte der Staat nicht versuchen, im Wege des Rentenrechts in die autonome Lebensgestaltung von Familien einzugreifen."
Die Kernelemente der Reform stoßen indessen bei der ULA auf Zustimmung. Mit der Ergänzung der umlagefinanzierten Rente durch eine staatlich geförderte private Vorsorge hat die Regierung eine grundsätzlich richtige Weichenstellung vorgenommen.
Bei der Umsetzung der Förderung der ergänzenden privaten und betrieblichen Altersvorsorge sind aus Sicht der ULA jedoch nach wie vor schwer wiegende Umsetzungsprobleme zu erwarten.
Insbesondere die betriebliche Altersversorgung wurde, obwohl sie im internationalen Vergleich bedenklich unterentwickelt ist, sehr stiefmütterlich behandelt. Längst überfällige Korrekturen im steuerlichen Bereich, die erforderlich gewesen wären, um eine betriebliche Versorgungszusage auch für Arbeitgeber attraktiver zu machen sind unterblieben.
Auch nach den inzwischen vorgenommenen Korrekturen im Detail ist die Gefahr noch nicht vollständig gebannt, dass sich die Arbeitgeber aus der finanziellen und organisatorischen Verantwortung für die betriebliche Altersversorgung zurückziehen und diese damit zu einem Anhängsel der privaten Vorsorge zu werden droht.
Ramme abschließend: "Es bleibt zu hoffen, dass zumindest bei den zustimmungsbedürftigen Teilen der Reform der Förderung der privaten Vorsorge sowie der privaten Altersversorgung der Bundesrat die Notbremse zieht. Hier besteht noch akuter Nachbesserungsbedarf."
In Bezug auf die Einführung Grundsicherung kritisierte Ramme weiterhin eine Verstärkung leistungsfeindlicher Elemente innerhalb der Rentenversicherung: "Durch den sukzessiven Ausbau beitragsunabhängiger Ansprüche droht die leistungsbezogene Gestaltung der Rentenversicherung ausgehöhlt werden auch wenn diese korrekt, d.h. durch Steuern, finanziert werden. Hier sollte der Gesetzgeber der Gesetzgeber größtmögliche Zurückhaltung üben; es sei denn die beitragsfreie Tätigkeit kommt dem Rentensystem unmittelbar zugute wie z.B. die Kindererziehung."
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