Korrektur der steuerlichen Förderung von Biodiesel und Rapsölkraftstoff erforderlich
(Berlin) - Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) fordert zum Beginn der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine sachgerechte Anpassung bei der steuerlichen Förderung von Biokraftstoffen. Die UFOP befürchtet, dass die große Welle der Betriebsaufgaben noch bevorsteht.
Der Verband führt in seinem Positionspapier den dramatischen Absatzrückgang bei der Vermarktung von Rapsölkraftstoff und Biodiesel als Reinkraftstoffe an. Im Juli diesen Jahres wurden nur ca. 20.000 Tonnen Biodiesel und nur noch ca. 9.000 Tonnen Pflanzenölkraftstoff als Reinkraftstoffe verkauft. Dies entspricht einem Absatzrückgang von 80 bzw. 74 Prozent gegenüber dem Monat Juli 2008.
Mit dem Wegbrechen der Infrastruktur für die Vermarktung von Biodiesel an etwa 1.900 öffentlichen Tankstellen in den vergangenen Jahren ist bereits eine wichtige Voraussetzung für eine flächendeckende Vermarktung von Biodiesel als Reinkraftstoff weggefallen. Die UFOP hofft daher, dass mit einer sachgerechten Korrektur der Steuerbegünstigung die Reinkraftstoffvermarktung schließlich auch für die über 500 dezentralen Pflanzenölhersteller wieder anspringt.
Vor diesem Hintergrund hat die UFOP ihre Berechnung zur Überkompensationsprüfung bei Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff aktualisiert. Die in der Berechnung der UFOP ausgewiesene Unterkompensation bestätigt einmal mehr den Anpassungsbedarf, um das erreichte Vermarktungsniveau nicht noch weiter wegbrechen zu lassen. Die UFOP stellt auch klar, dass die Korrektur der Steuerbegünstigung nicht zu einem weiteren Anreiz für Neuinvestitionen führen darf.
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