Koppelung von Grundlohnsummensteigerung und HKP-Vergütung: VDAB und ABVP klagen gegen Schiedsspruch in Niedersachsen
(Essen) - Der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) Klage gegen den niedersächsischen Schiedsspruch zu den Vergütungen der Häuslichen Krankenpflege vom 23. Oktober 2009 einlegen. Ziel der Klage ist es, die von der Schiedsperson festgeschriebene Koppelung der Vergütungen für Häusliche Krankenpflege (HKP) an die Grundlohnsummenentwicklung aufzuheben.
Im Oktober 2009 hatte die Schiedsperson wiederholt lediglich eine Vergütungssteigerung für niedersächsische Pflegedienste in Höhe der Grundlohnsummenentwicklung festgesetzt. Wegen der Maßgabe der Beitragssatzstabilität der Krankenkassen in § 71 SGB V dürfe keine höhere Vergütungssteigerung festgesetzt werden, so die Begründung.
"Die Kostensteigerungen für ambulante Pflegedienste liegen wesentlich höher als die allgemeine Grundlohnsummenentwicklung", betont Petra Schülke, stellvertretende Vorsitzende des VDAB. Die Schere zwischen Kosten und Vergütungen gehe immer weiter auseinander. Ambulante Pflegedienste haben es mit ständig steigenden Personal- und Sachkosten zu tun, die sie refinanziert bekommen müssen.
Auch die Bundesgeschäftsführerin des ABVP, Susanne Steinröhder, teilt diese Ansicht: "Wir brauchen eine leistungsgerechte Vergütung, die sich auf den tatsächlichen Aufwand der Pflegedienste stützt."
Etliche Schiedsstellen in anderen Bundesländern wie etwa in Brandenburg, Hessen und Bayern sind schon mehrfach von einer Koppelung an die Grundlohnsummensteigerung abgewichen und haben einer höheren Vergütungssteigerung für die Häusliche Krankenpflege Zuspruch erteilt. Schülke: "Vor diesem Hintergrund ist die starre Haltung der Schiedsperson in Niedersachsen daher umso unverständlicher."
"Auch durch ein jüngst ergangenes Urteil des hessischen Landessozialgerichts sehen wir uns in unserer Auffassung bestätigt", so Schülke abschließend. Das Gericht hatte entschieden, dass die Regelung zur Bindung der Vergütungssteigerungen an die Grundlohnsummenentwicklung nicht auf den Bereich der Häuslichen Krankenpflege (HKP) anzuwenden ist.
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