Koordination und verbindliche Absprachen für die Versorgung geflüchteter Kinder
(Berlin) - Zum Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention fordert der bpa Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bei der Betreuung von ukrainischen Kindern.
Heute vor genau 20 Jahren ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland in Kraft getreten. Am Umgang mit den derzeit nach Deutschland geflüchteten Kindern aus der Ukraine könne gezeigt werden, dass die Werte der Konvention auch aktiv gelebt werden, erklärt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), in dem auch viele Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen organisiert sind.
"Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen stehen vor der großen Aufgabe, traumatisierte Mädchen und Jungen aus der Ukraine intensiv zu betreuen. Um schnell helfen zu können, brauchen die Einrichtungen unter anderem verbindliche angemessene Ausnahmeregelungen für den Einsatz ihres Personals und die Nutzung von Gebäuden", sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. "Im Moment ist unkomplizierte Hilfe wichtiger als bürokratische Erfordernisse - gerade auch zum Schutz der geflüchteten Kinder und Jugendlichen."
Der Verband fordert deshalb unbürokratische Ausnahmeregelungen zum Aufbau von derzeit kurzfristig notwendigen Kapazitäten und für einen späteren Rückbau.
"Wir brauchen runde Tische zur Koordination aller Beteiligten und verbindliche Absprachen für ambulante und stationäre Leistungen auf Ebene der Landesjugendämter", so Meurer. Dabei müssten auch die ambulanten Leistungen im Bereich der Jugendhilfe mitbedacht werden, um unterschiedliche Handhabungen von Kommune zu Kommune zu verhindern.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
Norbert Grote, Geschäftsführer
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