Kooperationsverbot auch für Schulbereich aufheben
(Berlin) - "Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern muss für den gesamten Bildungsbereich fallen", unterstreicht VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. "Inklusion und mehr Ganztagsschulen sind Kernthemen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung."
Beckmann weiter: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Bund, Länder und Kommunen nicht gemeinsam handeln dürfen. Der VBE ist sehr dafür, den Artikel 91 b Grundgesetz zu erweitern. Aber dann so, dass die Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens um ein Kooperationsgebot für Bund und Länder erweitert wird."
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