Kooperationen zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten: Wildwuchs gefährdet Datenschutz
(Kassel/Bonn) -
Gemeinsame Presseerklärung der
Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten
(Hamburger Signal) e.V. und dem Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V.
Auch ohne das 1999 von der Bundesregierung angekündigte Gesetz für private Sicherheitsdienste welches Aufgaben, Befugnisse, Ausbildungszeiten und den Datenschutz klarer regeln soll, wurden in diesem Jahr bereits zwei weitere Kooperationsverträge/ -vereinbarungen (Berlin und Dresden) zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sicherheitsunternehmen unterzeichnet.
Während z.B. in Düsseldorf, Frankfurt a. M. und Wiesbaden offiziell nur nach der Devise "beobachten, erkennen und melden" (Sicherheitsdienste informieren die Polizei) kooperiert wird, will man künftig in Berlin gemeinsam fahnden (hoheitliche Maßnahme) und zudem will die Polizei die Privaten auch mit Informationen versorgen. Im Zusammenhang mit der Sicherung der Bahnhöfe und Anlagen der Deutschen Bahn (DB) AG führen Beamte des Bundesgrenzschutzes zusammen mit Angestellten des DB-Sicherheitsdienstes BSG (Bahn Schutz & Service GmbH) seit letztem Jahr gemeinsame Streifengänge durch - gemeinsame Aus- und Fortbildungsabschnitte von staatlichen und privaten Ordnungshütern sind geplant. Zudem kontrollieren Angestellte des DB-Sicherheitsdienstes für kommunale Verkehrsbetriebe (z.B. für die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG) Fahrscheine und erheben dadurch auch in diesem Bereich personenbezogene Daten. Schwer zu kontrollieren, welche Daten von wo nach wo übermittelt werden.
Datenschutzbeauftragte werden nicht informiert
Von den Datenschutzbeauftragten werden Beschwerden laut, dass sie nicht im Vorfeld über diese Kooperationspläne informiert bzw. hierzu nicht um Stellungnahme gebeten, sondern meistens vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Hier ist unserer Meinung nach die Politik aufgefordert, die Kompetenzen der Datenschützer merklich auszuweiten um das Grundrecht der Bürger/ -innen auf informationelle Selbstbestimmung zu garantieren. Die Polizei selbst sollte ein Interesse daran haben, die Strukturen der Kooperationen transparent zu halten, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, dass sich die Partnerschaften zum Vorteil der Sicherheitswirtschaft, aber zum Nachteil von Grundrechten der Bürger/ -innen entwickeln. Berechtigte Frage hierbei: Wie wird sich künftig die Polizei bei Konflikten zwischen Bürger/ -innen und Sicherheitspersonal von Kooperationspartnern verhalten (Stichwort: Neutralitätsgrundsatz)? Als merkwürdig empfinden wir die Haltungen der Polizeigewerkschaften zu diesem Thema, welche stets diese Kooperationen kritisieren, ein klares "Nein" zur Zusammenarbeit mit den "Profitpartnern" aber dennoch vermissen lassen (siehe z.B. Positionspapier des Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei). Neben den o.a. Kooperationsverträgen/ -vereinbarungen existieren nach unserem Wissen noch in Belzig (Brandenburg), Anklam, Hagenow, Rostock, Schwerin und Stralsund (alle Mecklenburg-Vorpommern) Übereinkommen.
Abschließend sei noch angemerkt, dass auch die Ordnungsämter von Städten und Kommunen immer häufiger und intensiver mit Sicherheitsfirmen zusammenarbeiten und neben Kontroll- und Überwachungsaufgaben sogar Ordnungsaufgaben an Private übertragen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
Bonner Talweg 33-35
53113 Bonn
Telefon: 0228/222498
Telefax: 0228/