Konzentration im Modefachhandel nimmt weiter zu / Große Mittelständler können sich oft behaupten
(Köln) - Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2016 nur noch 6,4 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2016 um mehr als 5.000 auf nur noch 13.860 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 26,5 Prozent. Allein in 2016 schlossen knapp 700 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr fast 800 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2016 stark an, und zwar um 50 Prozent von 26 auf 39 Firmen. Und deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum sogar um 54 Prozent.
Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2016 stieg deren Zahl um 11 Prozent von 396 auf 440 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um über eine Milliarde bzw. 16,3 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum Mittelstand zählen.
Neue Textilfaser "Polyacrylat"
Vor einigen Wochen ist die Liste der Textilfasern, die im Anhang der EU-Verordnung zur Textilkennzeichnung die zulässigen Beschreibungen aufführt, um Nr. 50 "Polyacrylat" erweitert worden. Die bezeichnet eine "Faser aus quervernetzten Makromolekülen, die aus mehr als 35 Gewichtsprozent Acrylatgruppen (Säure, Leichtmetallsalze oder Ester) und weniger als 10 Gewichtsprozent Acrylnitrilgruppen in der Kette und bis zu 15 Gewichtsprozent Stickstoff in der Quervernetzung aufgebaut wird".
Das heißt: Verkaufsmitarbeiter sollten darüber informiert werden, dass künftig eine neue Faser im gesetzlich vorgeschriebenen Etikett vorkommen kann.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE)
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