Kontroverse um Brustkrebsmedikamente
(Berlin) - Heute verweigerte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Prädikat "Zusatznutzen" bei einem neuen Brustkrebsmedikament. Das Arzneimittel hatte zuvor in zwei Studien die Senkung des Sterberisikos für Patientinnen um 30 Prozent nachgewiesen.
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) sowie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) bewerten das anders: Für sie ist der Überlebensvorteil belegt. Deshalb gaben beide im Zusatznutzen-Bewertungsverfahren eine positive Stellungnahme ab.
Der G-BA ignoriert mit seiner Entscheidung zum Wirkstoff Ribociclib nicht zum ersten Mal Überlebensvorteile. So war es auch bei Palbociclib, einem anderen Vertreter der gleichen Wirkstoffklasse. Onkologische Fachgesellschaften sehen in beiden Arzneimitteln therapeutischen Fortschritt und haben sie in ihre Leitlinien aufgenommen.
Dazu sagt der vfa-Vorsitzende Han Steutel: "Hier handelt es sich nicht um methodische Ausreißer des G-BA. Vielmehr entsteht eine erklärungsbedürftige Lücke zwischen der medizinischen Fachwelt und dem obersten Gremium der Selbstverwaltung. Diese Spannung ist für das deutsche Gesundheitssystem unerträglich und gegenüber Patientinnen mit Brustkrebs nicht vermittelbar."
Die Mehrheiten in den Gremien des G-BA kamen in beiden genannten Verfahren gegen Ärzte und Krankenhäuser zu Stande. Auch die Patientenvertreter in den Gremien teilen die Beschlüsse zu den Brustkrebsmedikamenten nicht.
Weitere Informationen:
In der Nutzenbewertung zu Ribociclib wurden die Studien MONELEESA-3 und MONELEESA-7 vorgelegt. Sie zeigen eine signifikante Verlängerung des Gesamtüberlebens und die Reduktion des Sterberisikos.
Hintergrund:
Die Wirkstoffklasse der Kinasehemmern in der Onkologie: https://www.vfa.de/kinasehemmer
Moderne Krebstherapie: https://www.vfa.de/fortschritte-krebs
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)
Dr. Jochen Stemmler, Pressesprecher
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