Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Konsultationsfrist von vier Monaten zu kurz bemessen

(Berlin) – Zu dem am 16. Januar vom Baseler Ausschuss veröffentlichten zweiten Konsultationspapier zur Reform der Baseler Eigenkapitalübereinkunft von 1988 erklärt der Bundesverband deutscher Banken (BdB):

Die privaten Banken begrüßen grundsätzlich den Ansatz einer stärker an den individuellen Risikoverhältnissen orientierten Aufsicht im zweiten Konsultationspapier zur Reform der Baseler Eigenkapitalübereinkunft. Dies gilt insbesondere für die aufsichtliche Anerkennung eines einfachen bankinternen Ratings. Hiermit wird eine zentrale Forderung der Banken in Deutschland erfüllt.

Allerdings ist die vorgesehene Konsultationsfrist von lediglich vier Monaten viel zu kurz bemessen. Um die Auswirkungen dieser äußerst komplexen und in ihren Konsequenzen für die Banken weitreichenden Vorschläge abschätzen zu können, müssen eingehende Proberechnungen in den Banken durchgeführt werden.

Hinzu kommt: Das Baseler Papier weist immer noch eine große Anzahl „weißer Flecken“ auf. So besteht auf wichtigen Regelungsfeldern, wie zum Beispiel der Berücksichtigung der Laufzeit im Ratingansatz, der bankaufsichtlichen Behandlung so genannter synthetischer Verbriefungen und dem Ansatz für Projektfinanzierungen noch völlige Unklarheit. Dazu wird der Baseler Ausschuss erst im Laufe der Konsultationsphase seine Vorschläge unterbreiten. Die privaten Banken fordern daher, dass die Konsultationsfrist auf mindestens acht Monate verlängert werden muss. Selbst eine solche verdoppelte Frist ist für eine seriöse Prüfung noch äußerst knapp bemessen.

Für den Mittelstand ist durch die Anerkennung bankinterner Ratings die Gefahr abgewendet worden, sich entweder extern raten lassen oder ungünstigere Kreditkonditionen in Kauf nehmen zu müssen. Das interne Rating wird zu einer risikogerechteren Spreizung der Zinsen führen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bankenverband die Einführung eines gesonderten Ansatzes für so genannte Retailportfolios. In diesen können neben dem Privatkundengeschäft auch Kredite an kleinere Unternehmen zusammengefasst werden. Die wesentlich geringeren Eigenkapitalunterlegungssätze für Retailkredite tragen dazu bei, eine Verschlechterung der Kreditkonditionen für diese Unternehmen zu verhindern.

Dennoch besteht kein Anlass, verfrüht zu jubeln. Die Banken bemängeln den stellenweise deutlich überzogenen Detaillierungsgrad und die Komplexität der vorgeschlagenen Regelungen. Namentlich kleinere und mittlere Institute dürften damit erhebliche Probleme haben. Dies gilt vor allem für die Behandlung von Sicherheiten im modifizierten Standardansatz und im einfachen internen Ratingansatz.

Für problematisch hält der BdB zudem die im Konsultationspapier vorgesehenen nationalen Entscheidungsspielräume. Besonders das vorgeschlagene Wahlrecht zwischen zwei höchst unterschiedlichen Ansätzen für die Behandlung von Bankenforderungen im modifizierten Standardansatz könnte national, aber auch international zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen.

Die Möglichkeit einer frühzeitigen Anwendung („early adoption“) durch einzelne Länder vor 2004 ist in den Baseler Vorschlägen inzwischen nicht mehr vorgesehen; es muss jedoch sichergestellt werden – und darauf wird der Bundesverband deutscher Banken pochen –, dass eine vorgezogene Anwendung der Baseler Vorschläge nicht auf anderem Wege wieder auftaucht.

Von zentraler Bedeutung ist die Frage, wie die so genannten operationellen Risiken künftig bankaufsichtlich behandelt werden. Die Vorschläge des Baseler Ausschusses hierzu sind nicht am tatsächlichen Risiko ausgerichtet und könnten deshalb sogar schädlich wirken, weil falsche Anreize gesetzt würden. Das Vorgehen des Ausschusses, die Kapitalanforderungen für operationelle Risiken auf ein vorab festgelegtes „Wunschergebnis“ von 20 % der Kapitalanforderungen für Kreditrisiken auszurichten, unterstreicht die Willkürlichkeit dieser Vorschläge. Der Bankenverband fordert deshalb nachdrücklich, dass in dieser Frage risikogerechte und anreizkompatible Regelungen gefunden werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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