Konsensrunde einigt sich auf geringere Zuzahlungen für häusliche Krankenpflege
(Berlin) - Dank der Intervention des bpa hat die Konsensrunde zur Gesundheitsreform die ursprünglich geplanten Zuzahlungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege drastisch abgemildert. Jetzt steht fest: Für die häusliche Krankenpflege gilt nicht mehr die Zuzahlungsregelung von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag! Außerdem ist der maximale Zuzahlungsbetrag von 585 Euro für die häusliche Krankenpflege gestrichen worden, wie sich aus der Zusammenfassung der Ergebnisse der Konsensrunde ergibt. Stattdessen hat sich die Verhandlungskommission auf folgende Regelungen verständigt:
1. Die Zuzahlungen für die häusliche Krankenpflege sollen 10 Prozent des Leistungspreises pro Tag und zusätzlich 10 Euro für die gesamte ärztliche Verordnung betragen. Diese Beträge sind vom Patienten an die Krankenkasse zu zahlen.
2. Die jährliche Höchstzuzahlung für alle Leistungen der Krankenversicherung zusammen ist auf 2 Prozent (bzw. 1 Prozent bei chronisch Kranken) des Bruttojahreseinkommens begrenzt.
Auch wenn wir Zuzahlungen für die häusliche Krankenpflege grundsätzlich für ein falsches Signal halten, begrüßen wir es außerordentlich, dass sich aufgrund der Argumente des bpa die Konsensrunde zugunsten der chronisch Kranken auf reduzierte Zuzahlungen verständigt hat, so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit rund 4.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt. Durch die zunächst vorgesehene Regelung hätten Patienten bis zu 585 Euro im Jahr zuzahlen müssen, während es im Krankenhaus nur 280 Euro und bei Arztbesuchen 40 Euro wären. Der bpa hatte die Zuzahlungen bei der häuslichen Krankenpflege in Höhe von mindestens 5 Euro pro Tag scharf kritisiert, weil die Leistungspreise so niedrig sind, dass die Krankenkasse in einigen Fällen dem Pflegedienst 2,50 Euro für die Leistung gezahlt und anschließend 5 Euro vom Patienten durch die Zuzahlungen zurück erhalten hätte. Der bpa begrüßt deshalb nachdrücklich, dass die 5 Euro-Regelung nicht für die häusliche Krankenpflege gelten soll.
Die jetzt vorgenommenen Änderungen beruhen auf der Intervention des bpa. Als nach Vorliegen des ersten Arbeitsentwurfs zur Gesundheitsreform klar war, dass Zuzahlungen die häusliche Krankenpflege bedrohen, hat der bpa eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, sie den verantwortlichen Politikern zugeleitet und in Gesprächen auf die drastischen Auswirkungen aufmerksam gemacht.
Erklärtes Ziel aller Politiker ist es, kostenintensive Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und zu verkürzen sowie die ambulante Krankenversorgung voranzutreiben. Daher sollte auf Zuzahlungen in der häuslichen Krankenpflege verzichtet werden, zumal hiervon in der Regel chronisch Kranke, die schon jetzt zuzahlen, betroffen wären so Bernd Tews abschließend. In diesem Sinne hofft der bpa, bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens weitere Verbesserungen zu erreichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889