Pressemitteilung | Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Konkrete Vorschläge zum Waffenrecht

(Berlin/Hilden) - Konkrete Vorschläge zum Waffenrecht hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vorgelegt. So sollen schießsportliche Disziplinen nicht mehr der autonomen Entscheidung der Verbände unterliegen, sondern genehmigungspflichtig werden. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg: „Die GdP hat dem Bundesinnenministerium vorgeschlagen, einen Beirat zu schaffen, dem neben Vertretern von Bund und Ländern, die Verbände und neutrale Experten angehören. Dort wird über die Schießsportordnungen entschieden.“ Der Vorteil aus Sicht der GdP ist, dass damit zugleich die zugelassenen Sportwaffen definiert werden können und somit ein „Abgleiten“ in den Bereich reiner Gebrauchswaffen mit entsprechender Gefährlichkeit verhindert wird.

Grundsätzlich begrüßte die GdP die geplante Heraufsetzung der Altergrenze für Erwerb und Besitz scharfer Schusswaffen. Der GdP-Vorsitzende: „Ähnlich wie beim Stufen-Führerschein wollen wir einen abgestuften Zugang, der der Gefährlichkeit bestimmter Schusswaffen einerseits und der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen andererseits gerecht wird.“

In ihren Vorschlägen unterstrich die GdP noch ein Mal die Notwendigkeit, Gas- und Schreckschusspistolen wirksam an die Kette zu legen. Freiberg: „Wir wollen, dass die Buchführungspflicht und Kennzeichnungspflicht für diese Waffen vorgeschrieben werden. Jeder, der eine solche Waffe kauft, soll wissen, dass seine Personaldaten festgehalten werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei Forststr. 3 a 40721 Hilden Telefon: 0211/71040 Telefax: 0211/71042 22

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