Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Konken begrüßt BGH-Urteil zu Auskunftsrechten

(Berlin) - „Dieses Urteil stärkt den Journalismus in Deutschland.“ Mit diesen Worten bezog DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken Stellung zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs zum presserechtlichen Auskunftsanspruch (Az. III ZR 294/04). Der BGH hatte der Zeitschrift des Steuerzahlerbundes Recht gegeben, die von einem kommunalen Unternehmen Auskunft über die Höhe der Sitzungsgelder des Aufsichtsrates verlangt hatte. Nach Ansicht des dritten Zivilsenats gilt das städtische Unternehmen als Behörde im Sinne des Landespressegesetzes, weil es unter maßgeblichem Einfluss der öffentlichen Hand steht.

Durch das Urteil sei es für recherchierende Journalisten einfacher geworden, Informationen aus dem großen Sektor der kommunalen Wirtschaft zu erhalten, erklärte Konken. Nachdem es in den letzten Jahren mehrere vergleichbare Fälle mit kommunalen Unternehmen gegeben habe, herrsche mit dem höchstrichterlichen Urteil nun endlich Klarheit. „Das ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zur notwendigen Transparenz.“ Die Öffentlichkeit habe ein Anrecht auf Informationen darüber, was sich in Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge abspiele. „Ob Verkehrsbetrieb oder Wasserwerk – die kommunale Wirtschaft ist keine terra incognita.“

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